Die deutsche Phonowirtschaft hat strengere Regelungen für Privatkopien gefordert. "Wir brauchen eine Einschränkung der massenhaften Musikkopien", betonte der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände, Gerd Gebhardt. Schon jetzt würden vier Mal so viele Musikkopien gebrannt wie Originale verkauft. Gebhardt forderte die Bundesregierung auf, "die ausufernde Zahl legaler Privatkopien zu begrenzen".
Im einzelnen fordern die deutschen Phonoverbände folgende Regelungen:
- Privatkopien dürfen nur noch vom eigenen Original hergestellt werden.
- Privatkopien dürfen nicht mehr für Dritte, sondern nur noch für sich selbst erstellt werden.
- Die Programme von Rundfunk und Internetradios dürfen nur noch zum zeitversetzten Hören gespeichert werden.
Einschränkung für Webradio-Aufzeichnungen
Außerdem müsse das Senderecht beim Speichern von Rundfunkprogrammen und Internetradio modifiziert werden. "Intelligente Aufnahmesoftware" mit der Möglichkeit der automatischen Speicherung einzelner Werke müsse verboten werden, forderte der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft. Dabei handelt es sich um Software, die den Datenstrom von Webradios aufzeichnet, selbstständig erkennt, wann ein Titel beginnt und endet und diese dann einzeln und korrekt bezeichnet abspeichert.
Was ist Rundfunk?
Eine weitere Forderung der Phonoverbände betrifft den Status von "Übertragungsformaten, die jenseits der herkömmlichen Rundfunksendung liegen." Gemeint sind damit einerseits Internetsendungen, bei denen der Hörer das Programm beeinflussen kann, indem er Musikstücke für sich überspringt oder wiederholt. Andererseits geht es um so genannte "Mehrkanaldienste", die ihr Programm zielgruppenorientiert aufsplitten (Techno, Schlager, Heavy Metal etc.) und in einer Endlosschleife dasselbe Programm wieder und wieder abspielen. Dabei, meinen die Phonoverbände, handele es sich nicht um Rundfunk im herkömmlichen Sinne und dies müsse auch rechtlich festgelegt werden. Denn, so ihre Schlussfolgerung: Interpreten und Rechteinhaber müssten für solche Programme gesondert festlegen dürfen, ob und auf welche Weise ihre Werke verwendet werden.
Der Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechtsgesetzes müsse diese Forderungen im Hinblick auf Privatkopien und Senderechte aufnehmen, wenn er der technischen Entwicklung nicht permanent nachhinken wolle, betonte Gebhardt.