Zehn Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA fordern die Datenschützer aus Bund und Ländern eine unabhängige Überprüfung der Anti-Terror-Gesetze in Deutschland. Es reiche nicht aus, wenn die Gesetze nur von einer Regierungskommission auf ihre Notwendigkeit hin überprüft würden, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am Donnerstag nach einer Konferenz mit seinen Länder-Kollegen in München. In einer gemeinsamen Erklärung der Datenschützer heißt es, nötig sei endlich eine "unabhängige wissenschaftliche Evaluation".
Die Wirksamkeit der Sicherheitsgesetze, ihre Notwendigkeit und Angemessenheit müssten endlich kritisch überprüft werden, forderten Schaar und seine Kollegen. Die Datenschützer beklagten zudem, dass die Bundesregierung die Anti-Terror-Gesetze ohne eine solche Evaluation verlängern und sogar um weitere Maßnahmen erweitern wolle. Schaar nannte als Beispiele die Möglichkeit zum Zugriff auf automatisierte Buchungssysteme und eine zentrale Kontodatenabfrage.
Bei den Anti-Terror-Gesetzen geht es vor allem um Auskünfte, die Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste bei Banken oder Fluggesellschaften über Terrorverdächtige einholen können. Das Kabinett hatte die Verlängerung der Gesetze um weitere vier Jahre und die Einrichtung einer Regierungskommission zur Überprüfung der Maßnahmen im August beschlossen. Nun ist das Parlament am Zug.
Behörden sollen Facebook zurückhaltend nutzen
In einem weiteren Themenblock forderten die Datenschützer alle öffentliche Stellen wie Behörden und Krankenkassen zur Zurückhaltung bei der Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook auf. Von der Nutzung von "Gefällt mir"-Buttons und Ähnlichem solle abgesehen werden, wenn diese Dinge geltenden Standards nicht genügten. "Es kann nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger, die sich auf den Seiten öffentlicher Stellen informieren wollen, mit ihren Daten dafür bezahlen", heißt es in einer Entschließung dazu. Öffentliche Stellen sollten auf solchen Plattformen keine Profilseiten oder Fanpages einrichten.
Schaar kritisierte, dass beim Anklicken eines "Gefällt mir"-Knopfes ohne eine Information des Internet-Nutzers dessen Präferenzen bei Facebook gespeichert würden. Die Datenschützer beklagten, dass die Bundesregierung ihrer Ankündigung, gegen die Profilbildung im Internet vorzugehen, noch keine Taten habe folgen lassen. "Der bloße Verweis darauf, dass die Diensteanbieter Selbstverpflichtungen eingehen sollten, wird dem akuten Schutzbedürfnis der immer zahlreicher werdenden Nutzerinnen und Nutzer nicht gerecht", heißt es in der gemeinsamen Entschließung.
Grundsätzlich riet Schaar, bei der Nutzung von Facebook und anderen sozialen Netzwerken sehr zurückhaltend mit der Preisgabe eigener Daten zu sein. "Das fängt bei den Kindesbeinen an und endet im Altersheim", betonte er. "Denn was drin ist, ist erstmal drin." Als "starkes Stück" kritisierte er, dass selbst gelöschte Daten nicht wirklich gelöscht würden, sondern quasi unsichtbar auf den Servern eines Anbieters erhalten blieben.