Ein Jahr Übergangsfrist Teure Telefon-Warteschleifen sind bald verboten

Dieses Telefon-Ärgernis gehört bald der Vergangenheit an: Für die Zeit, in der man in Warteschleifen hängt, muss man künftig nicht mehr bezahlen. Das entsprechende Gesetz hat als letzte Instanz nun der Bundesrat gebilligt. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist.

Verbraucher werden endlich besser vor teuren Telefon-Warteschleifengeschützt. Der Bundesrat hat einstimmig den zuvor gefundenen Kompromiss im Vermittlungsausschuss gebilligt. Somit dürfen bei teuren Servicenummern nach einer einjährigen Übergangsfrist keine Warteschleifen mehr geschaltet werden. Unter Vorwahlen wie 0180 oder 0900 wurden dafür bislang teilweise drei Euro und mehr fällig. Bereits am Donnerstag hatte der Bundestag zugestimmt.

Erlaubt bleiben Warteschleifen bei Gratis-Nummern und bei Hotlines mit einer normalen Ortsvorwahl sowie bei Anrufen, für die ein Festpreis gilt oder die angerufene Firma die Kosten selber trägt. Der sächsische Vertreter im Bundesrat, Staatsminister Karl Johannes Beermann (CDU), sagte, damit zahlten Anrufer bei kostenpflichtigen Hotlines erst dann, wenn ihr Anliegen tatsächlich bearbeitet werde.

Mit dem Gesetz soll auch der Ausbau schneller Internetverbindungen auf dem Land vorangetrieben werden. Hier hatte es Änderungswünsche der Bundesländer gegeben. Deshalb war das Gesetz im Vermittlungsausschuss gelandet. Die Regelungen zu den Warteschleifen waren hingegen unstrittig. Zudem dürfen Kunden beim Wechsel des Anbieters nur noch höchstens einen Tag ohne Anschluss dastehen und die Rufnummern-Mitnahme soll auch einfacher werden.

DPA
jar/DPA

PRODUKTE & TIPPS