Die Staatsanwaltschaft Trier hat in zwei Fällen Betreiber von "Head-Shops" für Zubehör von Cannabis-Konsum wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln angeklagt. Die Männer sollen in den Läden unter anderem in Trier und übers Internet CBD-haltige Substanzen verkauft haben, die einen geringen Anteil des berauschenden Wirkstoffs THC (Tetrahydrocannabinol) enthielten, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.