Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über das bundesweite Verbot von Studiengebühren. Sechs Länder wenden sich in Karlsruhe per Normenkontrollklage gegen die vor gut zwei Jahren in Kraft getretene Reform des Hochschulrahmengesetzes, mit der der Bund die Gebührenfreiheit für das Erststudium festgeschrieben hat. Aus Sicht der Kläger - Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hamburg und Saarland - verletzt die Regelung die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder für das Hochschulwesen. Mit einem Urteil wird erst in einigen Monaten gerechnet.
Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner (SPD) warnte vor unterschiedlichen Regelungen in den Ländern. Sollte Karlsruhe das bundesweite Verbot von Studiengebühren kippen, kämen auch SPD-Länder in eine schwierige Situation, sagte der SPD- Politiker in der Montagsausgabe der "Financial Times Deutschland". "Ich kann es nicht akzeptieren, ein Drittel mehr Studenten mit einem kostenfreien Studienplatz zu versorgen", sagte Zöllner. Der Minister erwartet eine Schwemme von Studienanfängern, wenn andere Länder Gebühren ab dem ersten Semester einführen.
Zöllners baden-württembergischer CDU-Kollege Peter Frankenberg sagte dazu der Zeitung: "Wir halten eine bundesweite Koordinierung für wünschenswert, und es gab auch schon erste Gespräche." Zöllner lehnte die Einführung von Studiengebühren aber weiter ab. Frankenberg kündigte an, sein Land werde nach einer Erlaubnis aus Karlsruhe Gebühren unverzüglich auf den Weg bringen.