Neue Düsseldorfer Tabelle Unterhaltspflichtige müssen weniger zahlen

Alleinerziehende Mutter: Künftig gibt es in einigen Fällen weniger Geld vom Ex-Partner
Alleinerziehende Mutter: Künftig gibt es in einigen Fällen weniger Geld vom Ex-Partner
© Colourbox
Ab 2011 gelten neue Selbstbehaltsgrenzen: Unterhaltspflichtige dürfen künftig 50 Euro mehr behalten. Für die Ausfälle bei Ex-Partnern mit Kindern kommt die Sozialhilfe auf.

Arbeitenden Unterhaltspflichtigen bleibt vom kommenden Jahr an mehr Geld für den eigenen Lebensunterhalt. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hob in der bundesweit angewandten "Düsseldorfer Tabelle" den sogenannten Selbstbehalt als "unterste Opfergrenze" um 50 Euro im Monat an.

Somit beträgt ab 2011 der Selbstbehalt eines unterhaltspflichtigen Berufstätigen gegenüber minderjährigen Kindern oder Schülern bis 21 Jahre nun 950 Euro (bisher 900 Euro), gegenüber anderen volljährigen Kindern 1150 Euro und gegenüber Ehegatten bzw. der Mutter oder dem Vater des Kindes 1050 Euro.

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Wegen der Neuregelung könnten deutlich mehr Kinder in die Sozialhilfe rutschen. Kindern, denen der Staat ohnehin schon Sozialhilfe zahlt, muss er nun entsprechend mehr zahlen. Auf der Empfängerseite bleiben die Sätze unverändert bis auf den Satz für Studenten, der von 640 auf 670 Euro im Monat steigt.

Wie viel Unterhalt die Kinder bekommen, hängt von ihrem Alter und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen ab. Folgende Sätze gelten nach wie vor:

Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen
0 – 56 – 1112 – 17ab 18
bis 1500317364426488
1501 - 1900333383448513
1901 - 2300349401469537
2301 - 2700365419490562
2701 - 3100381437512586
3101 - 3500406466546625
3501 - 3900432496580664
3901 - 4300457525614703
4301 - 4700482554648742
4701 - 5100508583682

Angaben in Euro

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