Arbeitenden Unterhaltspflichtigen bleibt vom kommenden Jahr an mehr Geld für den eigenen Lebensunterhalt. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hob in der bundesweit angewandten "Düsseldorfer Tabelle" den sogenannten Selbstbehalt als "unterste Opfergrenze" um 50 Euro im Monat an.
Somit beträgt ab 2011 der Selbstbehalt eines unterhaltspflichtigen Berufstätigen gegenüber minderjährigen Kindern oder Schülern bis 21 Jahre nun 950 Euro (bisher 900 Euro), gegenüber anderen volljährigen Kindern 1150 Euro und gegenüber Ehegatten bzw. der Mutter oder dem Vater des Kindes 1050 Euro.
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Der getrennte Papi
Auch ohne Sorgerechtsstreit eine einschneidende Veränderung: die Scheidung nach zehn Jahren Ehe. In seinem Blog "Der getrennte Papi" bescheibt der Journalist Andreas Wrede sein neues Leben, in dem er seine Kinder nicht mehr täglich sieht.
Wegen der Neuregelung könnten deutlich mehr Kinder in die Sozialhilfe rutschen. Kindern, denen der Staat ohnehin schon Sozialhilfe zahlt, muss er nun entsprechend mehr zahlen. Auf der Empfängerseite bleiben die Sätze unverändert bis auf den Satz für Studenten, der von 640 auf 670 Euro im Monat steigt.
Wie viel Unterhalt die Kinder bekommen, hängt von ihrem Alter und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen ab. Folgende Sätze gelten nach wie vor:
Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen |
0 – 5 | 6 – 11 | 12 – 17 | ab 18 | |
bis 1500 | 317 | 364 | 426 | 488 |
1501 - 1900 | 333 | 383 | 448 | 513 |
1901 - 2300 | 349 | 401 | 469 | 537 |
2301 - 2700 | 365 | 419 | 490 | 562 |
2701 - 3100 | 381 | 437 | 512 | 586 |
3101 - 3500 | 406 | 466 | 546 | 625 |
3501 - 3900 | 432 | 496 | 580 | 664 |
3901 - 4300 | 457 | 525 | 614 | 703 |
4301 - 4700 | 482 | 554 | 648 | 742 |
4701 - 5100 | 508 | 583 | 682 |
Angaben in Euro