Im Prozess gegen vier mutmaßliche Islamisten hat das Oberlandesgericht München am Dienstag einen 25-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Richter folgten damit dem Antrag der Verteidigung. Die Bundesanwaltschaft hatte für den Mann zehn Monate Haft wegen Unterstützung und Werbung für eine terroristische Vereinigung gefordert.
Zwei weitere Angeklagte wurden zwar für schuldig befunden, im Falle eines 18-Jährigen wird aber noch über eine Jugendstrafe entschieden. Eine mitangeklagte Frau muss an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen, da sie nur für die Vereinigung geworben hatte. Für beide hatte die Bundesanwaltschaft Bewährungsstrafen von acht Monaten gefordert. Das Verfahren gegen den Vierten wurde abgetrennt.
Das weitgehend geständige Quartett hatte von 2006 und 2008 über die Internet-Portale der militanten "Globalen Islamischen Medienfront" Propagandamaterial und Gräuel-Videos verbreitet. Gegen vier weitere mutmaßliche Islamisten dauert der Prozess an. Alle acht waren wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigungen al Kaida und Ansar al Islam sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt.
Razzia in Baden-Württemberg
Unterdessen sind Polizei und Staatsanwaltschaft mit einer Razzia gegen mutmaßliche Islamisten und Terrorhelfer in Südwestdeutschland vorgegangen. In Stuttgart und dem Landkreis Ludwigsburg durchsuchten sie acht Wohnungen und das Büro eines Imams.
Im Visier der Ermittler stehen nach Angaben des Landeskriminalamts vier Deutsche türkischer Herkunft sowie zwei Türken im Alter von 42 bis 51 Jahren. Sie sollen Geld gesammelt und an Glaubensbrüder im Ausland für terroristische Zwecke weitergeleitet haben. Die Ermittler verdächtigen sie der "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Bildung einer kriminellen Vereinigung".
Rund 60 Beamte waren im Einsatz. Sie stellten umfangreiches Beweismaterial sicher, das in den kommenden Wochen ausgewertet werden soll: vor allem Computer, andere Datenträger, Propagandamaterial und ein größerer Bargeldbetrag. Nach Informationen des Südwestrundfunks wird einer der Beschuldigten bereits seit den 1990er-Jahren von der Polizei beobachtet. Bisher konnte ihm aber keine Straftat nachgewiesen werden.