Prozesse Seniorin schaltet Sauerstoff ab – Ausweisung war rechtens

Die Seniorin verdeckt ihr Gesicht bei der damaligen Verhandlung vor Gericht. (Archivbild) Foto: Uwe Anspach/dpa
Die Seniorin verdeckt ihr Gesicht bei der damaligen Verhandlung vor Gericht. (Archivbild) Foto
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Im Krankenhaus hat sie ihrer Mitpatientin das Sauerstoffgerät ausgeschaltet, weil sie schlafen wollte. Gegen ihre Abschiebung hatte die Seniorin Klage eingereicht. Das Gericht hat nun entschieden.

Eine verurteilte Seniorin, die ihrer Mitpatientin in einem Mannheimer Krankenhaus das Sauerstoffgerät abgeschaltet hat, ist zu Recht ausgewiesen worden. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte nun ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Die Klage der Mittsiebzigerin ist damit abgewiesen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs sei unanfechtbar, teilte der VGH mit.

Mitpatientin stirbt nach dem Vorfall

Die Seniorin aus der Türkei war im November 2022 mit einer 79-Jährigen gemeinsam in einem Zimmer in dem Krankenhaus. Dabei hatte das Sauerstoffgerät mehrmals einen Alarm ausgelöst. Das Klinikpersonal habe der Verurteilten nach dem erstmaligen Abschalten erklärt, dass die Frau ohne das Gerät sterben könnte.

Weil die Verurteilte aber schlafen wollte, hatte sie der Rentnerin das Sauerstoffgerät ein zweites Mal abgeschaltet. Die 79 Jahre alte Frau erlitt eine schwere Atemstörung. Wenige Tage später starb sie an einem Multiorganversagen. Es ist unklar, ob das Abschalten des Geräts für den Tod verantwortlich ist.

Dem Landgericht Mannheim zufolge zeugte die Tat von einer erheblichen kriminellen Energie, von keinerlei Unrechtsbewusstsein und fehlender Empathie. Die Frau wurde 2023 wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Im August 2024 wurde die Ausweisung verfügt, wogegen die Frau Klage erhoben hatte.

VGH: Seniorin ist Gefahr für öffentliche Sicherheit

Der VGH bestätigte die Haltung des Verwaltungsgerichts, dass von der verurteilten Frau eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe. Zwar habe die Frau eine Niederlassungserlaubnis und lebe seit 46 Jahren in Deutschland, das Ausweisungsinteresse überwiege aber.

dpa