Geflügelpest Vogelgrippe löst strenge Auflagen für Geflügelhalter aus

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in der Gemeinde Neuhardenberg (Kreis Märkisch-Oderland) gelten für andere Ha
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in der Gemeinde Neuhardenberg (Kreis Märkisch-Oderland) gelten für andere Halter in einem Umkreis besondere Auflagen. (Symbolbild) Foto
© Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa
Auflagen, Transportverbote und Unruhe bei Geflügelhaltern: Der Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb führt zu Einschränkungen für hunderte Tierhalter. Veterinäre sind im Einsatz.

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Entenzuchtbetrieb im Kreis Märkisch-Oderland prüfen Tierärzte weitere Betriebe. Die Veterinärmediziner schauten sich innerhalb einer Schutzzone die Tiere bei 27 Geflügelhaltern an, sagte eine Sprecherin des Landkreises. 

Bei einem Verdacht könnten Proben genommen werden. Für Geflügelbetriebe vor allem mit Freilandhaltung gelten wegen der Geflügelpest Einschränkungen und besondere Auflagen wie etwa eine Stallpflicht. 

Virus taucht immer wieder auf

Im Frühling und Herbst nimmt in der Regel das Risiko der Geflügelpest zu, vor allem in Freilandhaltungen. Auch in Bayern und Schleswig-Holstein gab es Ausbrüche. Zwischen dem Martinstag und Weihnachten ist in Deutschland zugleich Hochsaison etwa für den Verkauf von Gänsen und Enten. 

Der betroffene Geflügelbetrieb in der Gemeinde Neuhardenberg hat 2.900 Enten wegen der Geflügelpest, die auch Vogelgrippe genannt wird, verloren. Der Ausbruch wurde am vergangenen Samstag (11.10.) festgestellt, der Virus-Subtyp H5N1 nachgewiesen. 

Das Virus taucht seit Jahren immer wieder in Deutschland auf, es wird von Wildvögeln eingeschleppt und verbreitet. Ist ein Bestand von einer hochansteckenden Variante befallen, werden in der Regel alle Tiere dort getötet. Menschen infizieren sich nur in sehr seltenen Fällen.

Welche Einschränkungen löst die Geflügelpest aus?

 Es gibt eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern und eine Überwachungszone, die samt Schutzzone 10 Kilometer umfasst. Sie bleiben mindestens 30 Tage bestehen. Innerhalb der Schutzzone gibt es laut Landkreis 27 Geflügelhalter, in der Überwachungszone seien es 564. Dazu zählen auch private Halter mit kleinem Tierbestand.

Gregor Peter Schmitz mit den Buchstaben GPS

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Ausnahmegenehmigungen vom Transportverbot möglich

In der Schutz- und Überwachungszone gilt ein sogenanntes Verbringungsverbot, das bedeutet, dass Hühner, Enten und Gänse nicht transportiert werden dürfen. Das gilt auch für Eier. 

Allerdings können Ausnahmegenehmigungen von diesem Verbot beantragt werden, um laut Landkreis finanzielle Verluste in Grenzen zu halten. "Das Verbringen von Eiern und Geflügel für die Schlachtung soll mit Ausnahmegenehmigung möglich sein und kontrolliert passieren", so eine Sprecherin des Landkreises.

Schutz vor Wildvögeln und erhöhte Hygiene vorgeschrieben

Geflügel muss innerhalb der ausgewiesenen Zonen entweder im geschlossenen Stall stehen oder unter einem Schutznetz mit dichter Abdeckung - also gesichert gegen Wildvögel. 

Zu- und Abfahrten zum Betrieb müssen täglich desinfiziert werden. Zu den Hygiene-Vorgaben gehören auch Schutzkleidung im Stall und ein häufigerer Kleidungswechsel. 

Geflügelausstellungen und Märkte mit Geflügel sind nicht erlaubt. Der Landkreis weist auch darauf hin, dass bei Verstößen gegen die Auflagen Geldbußen bis zu 30.000 Euro drohen.

dpa