Einen Monat vor Silvester beschäftigen zahlreiche Straftaten vom vergangenen Jahreswechsel noch die Justiz. Bei der Staatsanwaltschaft Berlin sind rund 230 Verfahren offen, wie Sprecher Michael Petzold auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Dazu zählen etwa die Ermittlungen zu Explosionen sogenannter Kugelbomben in Schöneberg und Tegel. Insgesamt wurden den Angaben nach 576 Verfahren zu silvestertypischen Delikten nach dem vergangenen Jahreswechsel in Berlin eingeleitet.
In 83 Fällen erhob die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben eine Anklage erhoben. In 45 Fällen beantragte sie eine Bestrafung per Strafbefehl, also ohne mündliche Verhandlung vor Gericht. Neunmal beantragte die Behörde ein sogenanntes vereinfachtes Jugendverfahren, bei dem ein Jugendrichter über Maßnahmen entscheidet.
Ein Großteil der Fälle (342) wurde eingestellt - häufig, weil die Täter nicht ermittelt werden konnten. In vielen Fällen aber auch, weil es um Jugendliche ging, die erstmals aufgefallen waren und die Straftat nicht erheblich war.
Weitere Verdächtige zu Kugelbomben
Als komplex stellen sich die Ermittlungen dar, die in der Silvesternacht für Schlagzeilen sorgten: Nach der Explosion sogenannter Kugelbomben in der Vorbergstraße in Schöneberg ermittelt die Staatsanwaltschaft inzwischen gegen 13 mutmaßliche Täter, wie Sprecher Petzold sagte.
Zuletzt hatte es Ende Juli Durchsuchungen bei drei Verdächtigen im Alter von 18, 24 und 26 Jahren gegeben. "Die Auswertung der sichergestellten elektronischen Datenträger dauert an", so Sprecher Petzold.
Bei der heftigen Detonation waren in der Silvesternacht vor einem Jahr nach Polizeiangaben fünf Menschen verletzt worden. Zahlreiche Häuserfassaden wurden schwer beschädigt, Fenster gingen massenhaft zu Bruch.
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Bleibende Schäden bei Opfern
Auch im Fall eines illegalen Böllers, der im Bottroper Weg in Tegel explodierte, dauern die Ermittlungen gegen einen Jugendlichen laut Staatsanwaltschaft an. Bei dem damals 17-Jährigen gab es bereits im Januar eine Durchsuchung.
Er steht im Verdacht, am 1. Januar kurz nach Mitternacht inmitten einer Menschenmenge "den pyrotechnischen Gegenstand in einem Abschussrohr aus Glasfaserkunststoff gezündet zu haben", wie es seinerzeit von Polizei und Staatsanwaltschaft hieß. Ein siebenjähriger Junge wurde lebensgefährlich verletzt und musste bis heute mehrfach operiert werden. Ein 41-jähriger Mann erlitt Verletzungen an Bein und Hand, auch er wurde mehrmals operiert. In beiden Fällen sind bleibende gesundheitliche Schäden zu erwarten.
Influencer beschäftigt Justiz weiter
Auch der Fall eines Influencers, der eine Silvesterrakete auf eine Berliner Wohnung abgeschossen hat und damit bundesweit Aufmerksamkeit erlangte, ist für die Justiz nicht abgeschlossen: Die Staatsanwaltschaft Berlin will das Urteil des Landgerichts nicht akzeptieren und hat dagegen Revision eingereicht. Darüber ist bisher nicht entscheiden.
Das Landgericht hatte den Influencer am 9. April wegen Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Anders als die Staatsanwaltschaft war sie nicht von einer versuchten schweren Brandstiftung und versuchter gefährlicher Körperverletzung ausgegangen. Aus Sicht des Gerichts ließ sich keine vorsätzliche Tat beweisen.
Der damals 23-Jährige aus dem Westjordanland hatte Berlin besucht. Kurze Zeit nach der Verurteilung verließ er Deutschland, um nach Hause zu reisen.