Zur Eindämmung der für Vögel gefährlichen Newcastle-Krankheit haben weitere Landkreise in Brandenburg die Ausstellung von Geflügel verboten. Dazu zählen Märkte, Schauen, Wettbewerbe und ähnliche Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder andere gehaltene Vögel ausgestellt, verkauft, getauscht, ausgezeichnet oder aus anderen Gründen zusammengebracht werden, wie der Landkreis Oberhavel mitteilte. Auch die Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Teltow-Fläming haben am Montag über entsprechende Allgemeinverfügungen informiert.
Die Landkreise haben Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet, um eine weitere Ausbreitung einzudämmen. Betreiber sollen auffällige Veränderungen und tote Tiere sofort an das zuständige Veterinäramt melden.
In Brandenburg sind in diesem Jahr bislang 21 Ausbrüche der Tierseuche festgestellt worden. Zuletzt trat die Krankheit 1996 in Deutschland auf. Zehntausende Tiere mussten getötet werden. Wie genau das Virus in die Ställe kommt, ist unklar. Das Virus kann etwa über die Luft, kontaminierte Materialien oder über Anhaftungen an Schuhwerk, Kleidung oder Maschinen übertragen werden. In Deutschland gilt eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit. Fast alle Vogelarten können infiziert werden. In Deutschland wird das Virus vor allem bei wildlebenden Tauben nachgewiesen.