Trockenheit
Lagerfeuer tabu: Hohe Waldbrandgefahr in fünf Landkreisen

In fünf Landkreisen gilt die zweithöchste Waldbrandstufe. (Archivbild) Foto: Patrick Pleul/dpa
In fünf Landkreisen gilt die zweithöchste Waldbrandstufe. (Archivbild) Foto
© Patrick Pleul/dpa
Die Trockenheit erhöht die Waldbrandgefahr - vor allem in einigen östlichen Landkreisen. Wird die Gefahr durch Lagerfeuer unterschätzt?

In östlichen Teilen Brandenburgs herrscht eine hohe Waldbrandgefahr. Die zweithöchste Gefahrenstufe 4 gilt in den Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland sowie Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße. In allen anderen Regionen herrscht mit Stufe 3 eine mittlere Waldbrandgefahr. 

Die Monate von März bis Ende September gelten in Brandenburg grundsätzlich als besonders waldbrandgefährdete Zeit. Die meisten Brände werden durch Menschen verursacht - unter anderem durch achtlos weggeworfene Zigaretten oder auch Grillen im Wald. Im und am Wald darf kaut Waldgesetz kein Feuer entzündet werden. 

Die Feuerwehr rückte in den vergangenen Tagen aber bereits aus, weil Waldboden brannte. In Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz) bemerkten die Kräfte beim Löschen mehrere zusammen gestapelte kleine Baumstämme - so, als ob jemand ein Lagerfeuer entzündet hatte, wie die Polizei mitteilte. Sie ermittelt wegen des Verdachts der Brandstiftung. Auch in Zossen (Teltow-Fläming) untersuchte die Polizei, ob ein Brand im Wald von einer Feuerstelle ausging. 

In Brandenburg gilt die Waldbrandgefährdung allgemein wegen ausgedehnter Kiefernwälder, geringem Niederschlag und leichter Sandböden bundesweit als besonders hoch.

dpa