Um die Geflügelpest einzudämmen, erlässt Schleswig-Holstein eine Allgemeinverfügung. Laut Landwirtschaftsministerium gelten ab Samstag Maßnahmen zur Biosicherheit. Halterinnen und Halter müssen vor dem Betreten der Ställe Hände und Schuhe reinigen, desinfizieren und Schutzkleidung tragen.
Transportmittel und Behälter wie Käfige, die mit Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Kontakt kommen, sind nach jeder Nutzung zu säubern und zu desinfizieren. Der Handel mit Geflügel und Vögeln sei verboten, und Bestände müssen beim Veterinäramt gemeldet werden.
Das Ministerium betont außerdem, dass Geflügel nur an Futterstellen gefüttert werden darf, die Wildvögeln unzugänglich sind. Oberflächenwasser darf nicht als Tränke dienen. Zeigen Tiere Krankheitssymptome, müssen Halterinnen und Halter unverzüglich eine Untersuchung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt veranlassen.
Staatssekretärin: Maßnahmen sind kein Selbstzweck
"Das aktuelle Geschehen zeigt, wie rasant sich das Virus wieder ausbreiten kann", sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies. Das Einhalten der Maßnahmen sei kein Selbstzweck, sondern Tierschutz.
Derzeit sind dem Ministerium zufolge vier Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt worden. Bei weiteren Vögeln stehe die Bestätigung durch das Landeslabor noch aus. Zudem seien drei Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein von der Krankheit betroffen.