Mehr Videoüberwachung soll in Frankfurt mehr Sicherheit bringen. Nun wurden auf der Einkaufsmeile Zeil weitere Kameras in Betrieb genommen. Bei der Auswertung von Videobildern kommt in der Stadt auch Künstliche Intelligenz (KI) zum Einsatz – dies soll perspektivisch landesweit ausgerollt werden. Was genau geplant ist.
Wie viele Anlagen zur Videoüberwachung gibt es bisher?
In Frankfurt stehen mehrere Kameras an der Konstablerwache, an der Hauptwache und im Bahnhofsviertel – sowie jetzt neu im Bereich des Einkaufszentrums MyZeil. Hinzu kommen mobile Anlagen und Kameras an der Synagoge im Westend und am Flughafen.
Hessenweit gab es 2025 in 21 Kommunen 43 Videoschutzbereiche, wie das Innenministerium mitteilt. Weitere Standorte würden fortlaufend geprüft.
Wie läuft die Auswertung ab?
Die Aufnahmen der neuen Anlage auf der Zeil werden im Video-Operations-Center des Polizeipräsidiums gesichtet. Dies geschieht rund um die Uhr. Besteht Verdacht auf Straftaten, werden Aufnahmen mutmaßlicher Täter per Handy zu Polizisten vor Ort übertragen, damit diese rasch zugreifen können.
Wie lange werden die Videoaufnahmen gespeichert?
Die Videobilder der stationären und temporären Anlagen werden erfasst, aufgezeichnet, gespeichert und nach 14 Tagen automatisch gelöscht – sofern sie nicht als Beweismittel in einem Strafverfahren dienen, erklärt das Frankfurter Polizeipräsidium. Im Fall der Kamera an der Westend-Synagoge beträgt die Frist den Angaben zufolge 72 Stunden.
Wie bewertet die Polizei den Einsatz der Überwachung?
Im vergangenen Jahr sind in Frankfurt nach Angaben des Präsidiums rund 1.000 Straftäter dank Videokameras überführt worden, ein Großteil davon im Bahnhofsviertel. Dort sei die Kriminalität auch mit Hilfe der Videoüberwachung deutlich gesunken. Dies soll nun auch auf der Zeil gelingen, sagt Polizeipräsident Stefan Müller.
Die Einkaufsmeile sei ein Brennpunkt, vor allem nachts an den Wochenenden: Die Polizei berichtet von Körperverletzungen, Drogendelikten und Raub, Täter seien häufig junge Männer, die in Gruppen aus dem Umland in die Innenstadt kämen. Die Hälfte aller Straftaten in der Innenstadt werde im Bereich der Zeil begangen, knapp 5.000 waren es vergangenes Jahr.
Seit einigen Monaten gibt es auf der Zeil bereits regelmäßige Polizeikontrollen an Freitag- und Samstagabenden sowie wiederkehrende Großkontrolle, die neuen Kameras kamen nun als weitere Bausteine dazu.
Wie und wo wird Künstliche Intelligenz eingesetzt?
In bestimmten Fällen darf die hessische Polizei eine KI-gestützte Gesichtserkennungstechnologie einsetzen. Dies geschieht seit 2025 im Frankfurter Bahnhofsviertel und seit kurzem auch an Konstabler- und Hauptwache.
"Dabei werden die biometrischen Gesichtsmerkmale der gesuchten Person mit denen aller Personen, die sich in der betreffenden Videoschutzzone aufhalten, abgeglichen", erklärt das Innenministerium. Die biometrischen Gesichtsmerkmale würden kurzzeitig im Arbeitsspeicher erfasst. Ergebe sich keine Übereinstimmung, würden die biometrischen Daten sofort vollständig gelöscht.
Die Nutzung erfolge durchweg unter menschlicher Kontrolle. Mehrere Fälle seien so bereits aufgeklärt worden. Als ein Beispiel wird der Fall einer vermissten 16-Jährigen genannt, die in kürzester Zeit aufgefunden worden sei. Auch aktuell werde KI in einem ähnlichen Fall eingesetzt. Mittelfristig soll KI bei der Videoüberwachung hessenweit zum Einsatz kommen.
Unter welchen Umständen ist das erlaubt?
Laienverständlich ausgedrückt gilt: Ein Richter muss die Maßnahme anordnen. Es muss eine Gefahr bestehen. Gesucht werden dürfen Menschen, von denen eine terroristische Straftat ausgeht, vermisste Personen oder Opfer von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung.
Was bei der Videoüberwachung erlaubt ist, regelt das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). In Paragraf 14 geht es um den Einsatz von KI. Offiziell heißt das "biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung".
Was sagt der Datenschutz?
"Im Ergebnis gab es keine durchgreifenden datenschutzrechtlichen Bedenken", heißt es dazu im jüngsten Bericht des hessischen Datenschutzbeauftragten, der an diesem Dienstag vorgelegt wurde.
Innenminister Roman Poseck (CDU) sagt, er könne Kritik an Videoüberwachung nicht verstehen: "Natürlich ist das eine Abwägung, die man immer wieder treffen muss, aber für uns steht die Sicherheit hier an erster Stelle." Die Vorteile überwögen eindeutig, nennenswerte Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte sehe er nicht.