Bundesgerichtshof

Artikel zu: Bundesgerichtshof

Kräne auf einer Baustelle

Nach Pleite von Bauträger: Eigentümergemeinschaft muss unfertige Wohnungen errichten

Auf einer Baustelle in Nordrhein-Westfalen müssen trotz der Insolvenz des Bauträgers zwei noch unfertige Dachgeschosswohnungen fertiggestellt werden. Die Eigentümergemeinschaft muss auch nichttragende Innenwände, unter Putz verlegte Leitungen und den Anschluss an die Zentralheizung errichten lassen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe entschied. Es kommt nicht darauf an, was genau zum Gemeinschaftseigentum und was zum Sondereigentum gehört. (Az. V ZR 219/24)
Baustelle

BGH urteilt über Weiterbau von Dachgeschosswohnungen nach Pleite von Bauträger

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Freitag (09.00 Uhr) in einem Streit zwischen Eigentümern von noch unfertigen Dachgeschosswohnungen und der Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage in Nordrhein-Westfalen. Der Bauträger war während des Baus pleite gegangen. Nun geht es um die Frage, welcher Teil der Dachwohnungen noch von der Gemeinschaft errichtet werden muss. (Az. V ZR 219/24)
Illustration zeigt drei Hände, die das internationale Zeichen für Hilfebedarf zeigen

Essay Die Motive der Männer

Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner umgebracht. Viele Taten ähneln sich – werden aber unterschiedlich hart bestraft.
Darstellung der Justitia

Frau zu Tode geprügelt: Freiburger Mordurteil rechtskräftig

Anderthalb Jahre nach dem Mord an seiner Frau ist ein 36-Jähriger rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie das Landgericht Freiburg in Baden-Württemberg am Dienstag mitteilte, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sein Urteil aus dem Juli. Der Mann hatte seine Frau im Juni 2024 in der Gemeinde Simonswald mit Schlägen gegen den Kopf zu Tode geprügelt.
Bundesgerichtshof

Artikel zu Spionageverdacht: Marokko kann nicht gegen deutsche Medien vorgehen

Ausländische Staaten können von deutschen Medien nicht verlangen, bestimmte Artikel nicht zu schreiben oder zu veröffentlichen. Klagen Marokkos gegen deutsche Zeitungen scheiterten am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Marokko sah durch die Texte seine Staatsehre verletzt. Ein Staat habe aber "weder eine persönliche Ehre, noch ist er Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. (Az. VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23)