Ein Prinz als Oberhaupt, eine von der "Erdallianz" befreite Welt und eine neue Staatsform: So würde Deutschland aussehen, wären die mutmaßlichen Pläne der "Reichsbürger"-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß in Erfüllung gegangen. Stattdessen sitzen nun neun Angeklagte seit fast zwei Jahren regelmäßig in einer Leichtbauhalle des Oberlandesgerichts Frankfurt. Und noch ist in dem Prozess, der am 21. Mai 2023 startete, kein Ende in Sicht.
"Derzeit befindet sich das Verfahren mitten in der Beweisaufnahme", schreibt die Gerichtssprecherin. Es seien bislang 22 Zeugen verhört worden. Am Dienstag stand der 127. Verhandlungstag auf dem Plan. Eine Angeklagte wurde während des Verfahrens aus der Untersuchungshaft entlassen, alle anderen sind weiterhin in U-Haft.
Nach Angaben des Gerichts umfasste das Verfahren bereits bei Anklageerhebung rund 100 Umzugskartons mit DIN-A4-Aktenordnern und damit etwa 300.000 Blatt. Seitdem seien noch umfangreiche Aktenteile hinzugekommen.
Worum geht es in dem Verfahren noch einmal?
Die Bundesanwaltschaft wirft den neun in Frankfurt angeklagten Männern und Frauen vor, Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein oder diese unterstützt zu haben. Sie sollen zudem ein hochverräterisches Unternehmen vorbereitet haben.
Konkret sollen sie das Ziel gehabt haben, "die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam zu beseitigen und durch eine eigene bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen", wie die Bundesanwaltschaft schreibt. Die Gruppe habe geplant, bewaffnet in das Reichstagsgebäude in Berlin einzudringen, Abgeordnete festzunehmen und einen Umsturz herbeizuführen.
Auch in Stuttgart und München laufen Verfahren zu dem Tatkomplex. Die mutmaßlichen Verschwörer waren Dezember 2022 festgenommen worden.
Wer ist Heinrich XIII. Prinz Reuß und was sagt er zu den Vorwürfen?
In Frankfurt stehen neun Menschen vor Gericht. Zu den wohl bekanntesten Angeklagten zählt Heinrich XIII. Prinz Reuß. Der mittlerweile 74-Jährige soll laut Anklage einer der Rädelsführer der mutmaßlichen Gruppe gewesen sein. "Nach dem geplanten Umsturz hätte er als Staatsoberhaupt fungieren sollen", schreiben Prozessbeobachter der Universität Marburg.
Reuß weist jegliche Umsturzpläne von sich. "Ich bin kein Terrorist und habe keine Terrorakte geplant. Ich war kein Terrorist und werde auch keiner sein", sagte er im Dezember 2025. "Ich bin auch in meinem Verständnis nie einer Terrorgruppe beigetreten. Den Rädelsführer Reuß gibt es daher nicht."
Unterdessen stellt sein Verteidiger infrage, ob sein Mandant weiter in Untersuchungshaft bleiben muss. Es müsse über die Verhältnismäßigkeit der U-Haft von Reuß nachgedacht werden, sagt Verteidiger Roman von Alvensleben. "Nach zwei Jahren Prozess und dreieinhalb Jahren Haft ist es an der Zeit, darüber nachzudenken." Eine U-Haft kann etwa aufgehoben werden, wenn sie bereits länger dauert als die vermutlich zu erwartende Strafe für einen Angeklagten.
Wer sind die anderen Angeklagten?
Auch Maximilian Eder ist in dem Verfahren angeklagt. Der Ex-Soldat aus Bayern gehörte laut Bundesanwaltschaft zu den Gründungsmitgliedern der Vereinigung, er soll den Bundestag ausgekundschaftet und Geld für die Anschaffung von Waffen eingesetzt haben.
Eder sagte im Prozess: "Ein Staatsstreich war niemals meine Absicht." Er sei kein Anhänger von Verschwörungstheorien wie der Deep-State-Theorie oder Q-Anon. Auch dem Begriff "Reichsbürger" ordne er sich selbst in keiner Weise zu.
Der ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann wird vorgeworfen, mutmaßliche Mitglieder der Gruppe in den Bundestag eingeschleust zu haben, um diesen für die geplante Erstürmung auszuspähen. Malsack-Winkemann bestritt unter anderem, an Plänen zur Erstürmung des Bundestags beteiligt gewesen zu sein.
Rüdiger von P. soll die Gruppe mitgegründet sowie ihren militärischen Arm geleitet haben. Auch er ist als Rädelsführer angeklagt. Zu den weiteren Angeklagten gehört auch ein ehemaliger KSK-Soldat und ein ehemaliger Polizist sowie die Lebensgefährtin von Reuß.
Was sind Reichsbürger und warum sind sie gefährlich?
Sogenannte Reichsbürger behaupten, dass das Deutsche Reich (1871-1945) weiter existiert. Die Bundesrepublik und ihre Gesetze erkennen sie nicht an.
Die Angeklagten "folgten einem Konglomerat aus Verschwörungsmythen, bestehend aus Narrativen der sog. Reichsbürger- und Selbstverwalterszene sowie der QAnon-Ideologie", schreibt die Bundesanwaltschaft. Die Verdächtigen waren laut eigenen Aussagen teils der Ansicht, dass ein Umsturz von einem fiktiven, angeblich globalen Militärbündnis namens "Allianz" oder "Erdallianz" ausgelöst werden sollte.
"Verschwörungstheorien werden oft als aberwitzige Vorstellungen wahrgenommen", erklärt Henning de Vries, Geschäftsführer des International Center for War Crime Trials an der Universität Marburg. "Aber dadurch wird die Gefährlichkeit dieser Gruppe unterlaufen."
Warum dauert der Prozess so lange?
Die Verteidigung nutze ihre Mittel, sagt de Vries. Es gehe häufig um technische Details und weniger um die Sache. "Das liegt im Recht der Verteidigung, sorgt aber dann auch dafür, dass das Verfahren erheblich in die Länge gezogen wird."
In Prozessen gelten das sogenannte Unmittelbarkeitsprinzip und Mündlichkeitsprinzip, erklärt Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht. "Das heißt, alle Beweismittel müssen einmal im Gerichtssaal für alle wahrnehmbar noch mal präsentiert und vorgetragen werden." Davon gebe es zwar Ausnahmen. "Aber im Prinzip sollen alle alles noch mal aus eigener Anschauung wahrnehmen können."
Denn: "Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates", erklärt er. "Da werden unter Umständen sehr schwerwiegende Sanktionen verhängt." Das seien intensive Grundrechtseingriffe. "Und in einem Rechtsstaat haben wir uns deshalb ziemlich strenge, formale Regeln auferlegt, unter welchen Bedingungen der Staat das nur tun darf."
In dem Prozess um die mögliche Verschwörung der "Reichsbürger"-Gruppe im Oberlandesgericht Frankfurt ist somit noch lange kein Ende in Sicht: Das Gericht hat bereits Verhandlungstermine bis Anfang 2027 bekanntgegeben.