Der hessische Landtag hat den Nachtragshaushalt für 2025 und den Kommunalen Finanzausgleich verabschiedet. Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD stimmten für die zwei Gesetze. Die Opposition votierte in Wiesbaden beide Male geschlossen dagegen.
Hintergrund des Nachtragshaushalts ist die Lockerung der bundesweiten Schuldenbremse. Damit kann das Land Hessen noch für das laufende Jahr 1,115 Milliarden Euro zusätzliche Kredite aufnehmen. Der größte Teil davon soll in die Rücklagen fließen - ein Punkt, der bei der Opposition auf scharfe Kritik stößt.
Mehr Geld für Kommunen, Uniklinikum und Lehrerinnen
Weitere 300 Millionen Euro sind als Soforthilfe für die oft klammen Kommunen vorgesehen, 200 Millionen Euro für das landeseigene Uniklinikum Frankfurt sowie 20 Millionen für Lehrer und Lehrerinnen angesichts steigender Schülerzahlen.
Die Kommunen sollen bereits am Freitag (14.11.) in sogenannten Ministerschreiben über ihre Geldsummen zur freien Verwendung informiert werden. Finanzminister Alexander Lorz (CDU) erklärte, sobald der Nachtragshaushalt in den kommenden Tagen auch formell veröffentlicht sei, könne den Gemeinden ihre Soforthilfe auch ausgezahlt werden.
Finanzminister: Zwei Milliarden Euro Steuereinnahmen fehlen im Jahr
Lorz bekräftigte: "Eine Situation wie diese ist neu für die Bundesrepublik: Unterm Strich haben wir im ganzen Land seit 2019 kein Wirtschaftswachstum." Das setze die öffentlichen Haushalte unter Druck. "Allein deswegen fehlen Hessen im Jahr überschlägig zwei Milliarden Euro Steuereinnahmen", erklärte der Minister.
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Der ebenfalls beschlossene Kommunale Finanzausgleich regelt die Finanzbeziehungen zwischen Land sowie Kreisen, Städten und Gemeinden. Laut dem Finanzministerium sollen 2026 etwa 7,4 Milliarden Euro den Kommunen zugutekommen - und 2027 rund 7,5 Milliarden Euro. Während sich das Land etwa um Sicherheit, Bildung und Recht kümmert, sind die Kommunen beispielsweise für Schulen, Wasserversorgung und Feuerwehren zuständig.
Kritik der Opposition
Von der Opposition kam viel Kritik. Die FDP-Haushaltsexpertin Marion Schardt-Sauer etwa sprach von einem Nachtragshaushalt "zur Aushöhlung der Haushaltsdisziplin". Dass kreditfinanziert 500 Millionen Euro in die Rücklagen fließen sollen, ist nach Einschätzung der FDP nicht verfassungskonform. Kredite seien für die Deckung eines tatsächlichen Fehlbetrags zulässig, nicht aber für Rücklagen, also als Vorsorge.