Bis 2030 sollen staatlich anerkannte Träger für Weiterbildungen wie etwa Volkshochschulen insgesamt 4,2 Millionen Euro mehr Förderung vom Land Hessen erhalten. Eine Mehrheit aus den Fraktionen CDU, SPD und FDP stimmte im hessischen Landtag in Wiesbaden einem entsprechenden Gesetz zu.
"Die Novelle des Hessischen Weiterbildungsgesetzes ist ein weiterer wichtiger Meilenstein, die Weiterbildung in Hessen zu stärken", sagte Sebastian Sommer von der CDU-Fraktion. Eine an Inflation und andere wirtschaftliche Entwicklungen angepasste Förderung biete Planungssicherheit für die Träger von Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungsangeboten. Zudem sollen die Förderungen mit weniger Bürokratie verbunden sein.
Ein Schwerpunkt der Weiterbildungsangebote liege künftig bei der Grundausbildung von Erwachsenen, der Alphabetisierung, dem Fremdsprachenerwerb, der Medienbildung und der Gesundheitsbildung, erklärte Sommer.
Genügend Geld für Weiterbildung auf dem Land?
Neben den staatlichen Trägern werden auch freie Träger unterstützt, wie etwa Bildungsorganisationen von Kirchen, Gewerkschaften, Unternehmerverbänden, dem Landvolk, Wohlfahrtsverbänden oder des Landessportbundes. Sie sollen laut Gesetz jährlich mindestens 55.000 Euro pro Trägerorganisation vom Land bekommen. Das sind 10.000 Euro mehr als im ersten Gesetzentwurf vorgesehen waren.
"Die Erhöhung ist auch ein Ausdruck von Respekt gegenüber denjenigen, die Weiterbildung in der Fläche bereitstellen", sagte Kerstin Geis (SPD). Kurse blieben so bezahlbar und wohnortnah – auch im ländlichen Raum.
In der Grünen-Oppositionsfraktion kamen dagegen Zweifel auf, ob das Geld ausreicht: "Ich befürchte, dass viele Angebote gerade im ländlichen Raum in den kommenden Jahren nicht mehr angeboten werden können. Das möchte ich nicht mittragen", sagte die Grünen-Abgeordnete Katrin Schleenbecker.