Melden sich junge Menschen zum Beginn ihres Studiums bei den Städten nicht mit Hauptwohnsitz an, kann dies für die Kommunen finanzielle Nachteile haben. Sie müssen zwar für die Infrastruktur sorgen, doch Gelder vom Land gibt es nur für Einwohner mit Hauptwohnsitz. "Die Einwohnerzahlen für die Bevölkerung mit Hauptwohnung sind in der Tat ein zentraler Teil der Berechnung der Schlüsselzuweisungen an die Städte, Gemeinden und Landkreise", sagte der Geschäftsführer des Hessischen Städte und Gemeindebundes, David Rauber. Ein Ausweg: die sogenannte Zweitwohnungssteuer und die kann teuer werden.
Unterschiedliche Motivation für Steuer
Die Zweitwohnungssteuer habe lokal unterschiedliche Funktionen, sagte Rauber. "In eher touristischen Kommunen wie Schotten oder Willingen, den Kommunen rund um den Edersee, wird die Leistungsfähigkeit angezapft, die darin zum Ausdruck kommt, dass man ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung hat." In und um Uni-Städte gehe es eher darum, die Studis und Uni-Personal zur Anmeldung mit Hauptwohnung zu bringen. Und dies gelingt auch, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.
Unterschiedliche Ausgestaltung der Steuer
In den Städten ist die Ausgestaltung der Steuer unterschiedlich geregelt. In Frankfurt müssen Studierende in der Regel bezahlen - es gibt allerdings eine Ausnahme zum Schutz von Ehen und Lebenspartnerschaften. Die Steuer beträgt zehn Prozent des jährlichen Mietaufwands.
In Gießen wird die Zweitwohnungssteuer seit Anfang 2014 erhoben, sie liegt bei zwölf Prozent der Netto-Kaltmiete. Diskussionen über das Thema gebe es kaum noch, sagte eine Stadtsprecherin. Seinerzeit habe die Einführung der Steuer einerseits zu einer Abmeldewelle insbesondere von Studierenden geführt, die nach ihrem Wegzug nach Studienabschluss teils noch länger mit Zweitwohnsitz in der Uni-Stadt gemeldet waren. Zudem hätten viele Studierende von Zweit- auf Erstwohnsitz gewechselt oder meldeten sich auch für einen kurzen Studienaufenthalt in Gießen gleich mit Hauptwohnsitz an.
Da sich an letzterem auch die Schlüsselzuweisungen bemessen, habe die Stadt von der Einführung der Zweitwohnungssteuer profitiert. Bei Anmeldung im Gießener Stadtbüro würden die Bürgerinnen und Bürger auch über die Zweitwohnsitzsteuer informiert, damit sie davon nicht überrascht werden.
Studierende werden auf Folgen hingewiesen
Noch teurer wird es in Darmstadt. Hier wird eine Zweitwohnungssteuer in Höhe von 15 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete erhoben, die grundsätzlich auch von Studierenden gezahlt werden muss. Auch hier gibt es unter bestimmten Konstellationen Ausnahmen, beispielsweise zum Schutz einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. "Bereits bei der Anmeldung informieren wir Studentinnen und Studenten ausführlich über alle relevanten Aspekte der Zweitwohnsitzsteuer und versuchen gemeinsam mit ihnen zu klären, wo ihr tatsächlicher Zweitwohnsitz liegt", heißt es vom Einwohnermeldeamt.
Dennoch komme es immer wieder vor, dass einige nach Erhalt des ersten Steuerbescheids erneut vorsprechen und angeben, hiervon nichts gewusst zu haben, oder erklären, sie hätten zu keinem Zeitpunkt einen Zweitwohnsitz in Darmstadt gehabt. "Dies geschieht häufig in der Hoffnung, dass der Bescheid zurückgenommen wird und ihnen die Kosten erspart bleiben."
"Darüber hinaus gibt es regelmäßig Fälle, in denen der ursprünglich angemeldete Zweitwohnsitz nachträglich zum Hauptwohnsitz umgemeldet wird. Trotz unserer Hinweise melden Studentinnen und Studenten ihren Wohnsitz in Darmstadt mitunter zunächst als Zweitwohnsitz an, da sie davon ausgehen, sich überwiegend im Elternhaus aufzuhalten, und die finanzielle Belastung durch die Zweitwohnsitzsteuer unterschätzen." Später würden sie feststellen, dass sie tatsächlich ihren Hauptwohnsitz in Darmstadt haben und würden ihren Status ändern lassen.
In Mainz gibt es die Steuer schon seit 2005
Mainz mit seiner Johannes Gutenberg-Universität hat seit Mitte 2005 eine Zweitwohnungsabgabe. Beschwerden hierzu seien eher selten, heißt es von der Stadt. Die Widerspruchszahlen seien seit Jahren auf einem geringen Niveau. Es gebe etwa eine kleine Zahl an Beschwerden durch Studierende, die sich aufgrund der hohen Mieten und generellen Lebenshaltungskosten durch die Steuer massiv benachteiligt sähen. "Eine breitere Debatte oder generelle Diskussion zur Abgabe nehmen wir nicht wahr."
Die Höhe der Steuer liegt in Mainz bei zehn Prozent der jährlichen Nettokaltmiete, bezahlt werden muss die Steuer in vierteljährlichen Raten. Ausnahmen gibt es für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die für eine Schul- oder Berufsausbildung eine Nebenwohnung haben und für nicht getrennt lebende Verheiratete, deren eheliche Hauptwohnung woanders ist. Voraussetzung bei Letzteren ist, dass sich die eine Person ausschließlich aus beruflichen Gründen in Mainz aufhält.
Und was ist, wenn sich mehrere Personen eine Wohnung teilen, diese aber nur für eine die Zweitwohnung ist? Dann ist nur der auf diesen Bewohner entfallende Wohnungsanteil steuerpflichtig, die Fläche an gemeinschaftlich genutzten Räumen wird dann zu gleichen Teilen allen Bewohnern zugerechnet.
In den Stadtsäckel spült die Abgabe pro Jahr eine sechsstellige Summe. Waren es 2015 der Kommune zufolge rund 401.500 Euro, stieg dies im vergangenen Jahr auf knapp 657.000 Euro. Das hat auch mit den steigenden Mieten in Mainz zu tun.
Die Höhe der Zweitwohnungssteuer in Trier beträgt zehn Prozent der Nettokaltmiete. Durchschnittlich gebe es rund 500 Zweitwohnungssteuerfälle. Nach Schätzungen seien 65 Prozent davon Studenten. Rund 200.000 Euro nehme die Stadt durch die Steuer ein.
Keine Ausnahmeregelung in Kassel
In Kassel beträgt die Zweitwohnungssteuer für Studierende und Auszubildende nach Angaben der Stadt acht Prozent der Jahresnettokaltmiete. "Die Steuer fällt für den Besitz einer Zweitwohnung im Stadtgebiet an. Es besteht keine Ausnahmeregelung für Studierende und Auszubildende", erklärte ein Sprecher. Debatten über das Thema seien der Stadt nicht bekannt. Änderungen seien derzeit nicht geplant.
Anders als auf der anderen Rheinseite in Mainz gibt es in Wiesbaden laut Stadtverwaltung für dort Studierende keine Zweitwohnungssteuer. Diese beträgt ansonsten 15 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete. Die Stadt Fulda erhebt keine Zweiwohnungssteuer.
Kommunen entscheiden in eigener Verantwortung
"Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht", heißt es beim Verwaltungsportal Hessen.