Landgericht Ziegenbock oder Weibchen? Streichelgehege-Unfall vor Gericht

Ein eher ungewöhnlicher Fall beschäftigt am Mittwoch das Landgericht Stralsund: Der Unfall einer Frau, die nach eigener Aussage
Ein eher ungewöhnlicher Fall beschäftigt am Mittwoch das Landgericht Stralsund: Der Unfall einer Frau, die nach eigener Aussage von einer Ziege in einem Streichelgehege zu Fall gebracht wurde. Foto
© Stefan Sauer/dpa
Eine Krankenkasse verklagt einen Tierpark - weil eine Ziege in einem Streichelgehege eine Urlauberin zu Fall gebracht haben soll. Vor Gericht geht es auch um die Frage, ob nur Böcke Hörner haben.

Der Unfall einer Urlauberin mit Ziegen in einem Streichelgehege in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt derzeit das Landgericht Stralsund. Weil eine Ziege die Frau aus Sachsen-Anhalt dort im Sommer 2023 zu Fall gebracht habe, klagt die Krankenkasse Salus BKK gegen den Vogelpark Marlow. Die Krankenkasse macht bereits entstandene Kosten von mehr als 31.000 Euro geltend, wie für die Behandlung der Versicherten oder Krankengeldzahlungen sowie mögliche künftige Kosten.

Die inzwischen 63-Jährige aus dem Landkreis Wittenberg war nach eigener Aussage mit ihrer Tochter, ihrem Schwiegersohn und ihrem Enkel in dem Gehege. Dort habe sie "plötzlich einen ordentlichen Rums in meine Kniekehle bekommen", sagte sie als Zeugin in der Verhandlung. Die Altenpflegerin musste später am Knie operiert werden und war etwa ein Jahr lang krankgeschrieben.

"Ein kleines kräftiges Ziegentier mit Hörnern"

Laut der klagenden Krankenkasse gehöre ein solches Tier nicht in einen Streichelzoo. Auch seien die Tiere ausgehungert gewesen - der Vogelpark bestreitet dies. Zum Auftakt ging es zunächst um die Frage, ob es sich, wie zunächst von der Kasse dargestellt, tatsächlich um einen Ziegenbock handelte, was der Vogelpark ebenfalls bestreitet. 

"Es war jedenfalls ein kleines kräftiges Ziegentier mit Hörnern", sagte die Rechtsanwältin der Krankenkasse. Da bei der entsprechenden Art auch Weibchen Hörner haben, sei das Geschlecht nicht ganz klar.

"Auf's Korn genommen" oder "im Weg"? Zeugen sagen aus

Über den Ablauf des Vorfalls machten Zeugen unterschiedliche Aussagen. Ein weiterer Urlauber, ebenfalls aus Sachsen-Anhalt, sagte: "Die hat die voll auf's Korn genommen." Demnach soll das Tier einzeln zielgerichtet auf die Frau losgelaufen sein. Der Schwiegersohn der Geschädigten sagte hingegen aus, eine große Gruppe Ziegen sei aus irgendeinem Grund in eine bestimmte Richtung des Geheges losgerannt. "Sie stand halt genau im Weg."

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Die zoologische Leiterin des Vogelparks sagte vor Gericht, es seien keine männlichen Tiere auf der Anlage gewesen. Die Afrikanischen Zwergziegen würden in fast allen deutschen Zoos in Streichelgehegen gehalten, so wie auch in Marlow. Es handle sich um freundliche Tiere. Bei den Ziegen habe es ihres Wissens bislang keinen Vorfall wie diesen gegeben, der nun strittig wurde. "Es sind vor allem eigentlich die Affen, die mal jemanden beißen." 

Entscheidung soll vor Weihnachten fallen

Die Tiere würden auch nicht hungern, sagte die ausgebildete Tierärztin. Als Wiederkäuer brauchten sie permanent Futter, daher hätten sie auch rund um die Uhr Zugang etwa zu Heu. Nach dem in Tütchen an Besucher verkauften Pellet-Futter hätten die Ziegen so sehr gestrebt, weil es ihnen besonders gut schmecke, nicht weil sie hungrig seien.

Das Gericht will am 23. Dezember eine Entscheidung verkünden.

dpa