Öffentliche Petitionen
MV plant öffentliche Petitionen im Internet

Öffentliche Petitionen im Internet sind eine Möglichkeit für eine Vielzahl von Bürgern, ein Anliegen zu unterstützen. (Symbolbil
Öffentliche Petitionen im Internet sind eine Möglichkeit für eine Vielzahl von Bürgern, ein Anliegen zu unterstützen. (Symbolbild) Foto
© Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Anliegen formulieren, Unterstützer sammeln und mit Politikern ins Gespräch kommen - solche öffentlichen Petitionen im Internet bieten schon mehrere Bundesländer und der Bundestag. MV will nun folgen.

Öffentliche Internet-Petitionen an den Landtag sollen auch im Nordosten eingeführt werden. Mecklenburg-Vorpommern wäre das siebte Bundesland mit der Möglichkeit, ein von einem Bürger auf der Internetseite des Landtags veröffentlichtes Anliegen mitzuzeichnen, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Krüger in Schwerin. Auch der Bundestag eröffnet diese Möglichkeit bereits.

Wer seine Petition öffentlich machen und zum Mitzeichnen freigeben will, soll dies mit dem einfachen Setzen eines Häkchens machen können. Allerdings werde das Anliegen vor der Veröffentlichung vom Ausschusssekretariat geprüft, sagte Krüger. So sollen etwa beleidigende Inhalte nicht veröffentlicht werden.

Hoffnung auf mehr Petitionen

Von der öffentlichen Petition verspricht sich der Politiker, dass sich wieder mehr Menschen mit ihrem Anliegen an den Ausschuss wenden. Die Zahl der Eingaben sei in den letzten Jahren immer weiter gesunken, sagte Krüger. Er nehme aber nicht an, dass die Probleme weniger geworden seien. Nach seiner Vermutung habe es wohl eher etwas mit dem Vertrauen in dem Staat zu tun.

Aktuell gebe es immer mal wieder Petitionen im Internet, etwa auf der Online-Plattform "Change.org", die aus MV kommen und von mehreren Tausend Menschen unterschrieben werden, aber letztlich keinerlei Wirkung hätten. "Weil sie nur auf der Internetseite stattfinden, nicht aber an den zuständigen Petitionsausschuss gerichtet werden", so Krüger. Deshalb soll nun die Möglichkeit eröffnet werden, Petitionen auf der Webseite des Landtags zu veröffentlichen. "So ist es möglich, Unterstützerinnen und Unterstützer zu sammeln und die Petitionen am Ende vom zuständigen Ausschuss in öffentlicher Sitzung bearbeiten zu lassen."

Mindestens 1.000 Unterschriften

Der Gesetzentwurf sieht zusätzlich für zunächst zehn Jahre die Möglichkeit vor, Unterschriftenlisten auszudrucken und auszulegen, wie Krüger weiter sagte. Denn nicht jeder habe die bereits Möglichkeit, im Internet mitzumachen. 

Kommen binnen sechs Wochen mindestens 1.000 Unterschriften zusammen, kommt dem Entwurf zufolge der Petitionsausschuss mit dem Initiator der Petition und zwei Begleitern sowie den Behörden zusammen, in deren Bereich das Anliegen fällt. Dann soll das Problem nach Möglichkeit geklärt werden.

Gesetzentwurf im März in Landtag

Der Entwurf zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes soll im März gemeinsam von den Fraktionen der SPD, der Linken, der FDP und der Grünen ins Parlament eingebracht werden. Die CDU signalisierte, die Gesetzesänderung mittragen zu wollen. "Wir sehen die Modernisierung des Petitions- und Bürgerbeauftragtenrechts grundsätzlich positiv und werden dem Gesetz deshalb zustimmen", erklärte die CDU-Abgeordnete Christiane Berg.

Zu weiteren geplanten Änderungen am Gesetz zählt, dass der Bürgerbeauftragte des Landes zusätzlich Antidiskriminierungsbeauftragter werden soll. Das sei ein besonderes Anliegen der Linken gewesen, sagte Krüger.

dpa