Energie aus Wind und Sonne
Festbetrag für Anwohner von Öko-Energieanlagen in MV

Gemeinden und Bürger mit Windkraft- oder Solaranlagen vor der Nase sollen anders beteiligt werden als zunächst geplant. (Symbolb
Gemeinden und Bürger mit Windkraft- oder Solaranlagen vor der Nase sollen anders beteiligt werden als zunächst geplant. (Symbolbild) Foto
© Kay Nietfeld/dpa
Nach Kritik im Landtag ändert das rot-rote Regierungslager den Entwurf des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes noch einmal ab. Wie Anwohner von Wind- und Solaranlagen entschädigt werden sollen.

Mecklenburg-Vorpommern schwenkt bei der Entschädigung von Bürgern und Gemeinden für Windräder und Solaranlagen vor ihrer Haustür um. Sie sollen nun Festbeträge bekommen und nicht, wie zunächst geplant, eine Beteiligung nach erzeugtem Strom.

Vorgesehen ist nun, dass Gemeinden und Bürger jeweils 5.000 Euro je installierter Megawattstunde Windkraft und jeweils 2.500 Euro je installierter Megawattstunde Solar pro Jahr von den Erzeugern bekommen, wie der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Julian Barlen, sagte. Betroffen sei neu installierte Leitung, die nach Inkrafttreten des Gesetzes genehmigt wird.

Bisher war eine Beteiligung abhängig von der Menge des erzeugten Stroms vorgesehen. Das sei in der Expertenanhörung zum neuen Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz im Landtag aber kritisiert worden, berichtete Barlen. Die Abrechnung nach produzierten Kilowattstunden sei als zu kompliziert und für die Bürger und Gemeinden im Voraus als kaum berechenbar kritisiert worden.

Änderung am Gesetzentwurf auf letzten Metern

Deshalb änderten nun die Regierungsfraktionen von SPD und Die Linke den Gesetzentwurf auf den letzten Metern. Damit zeige man, dass man zuhöre und bei Bedarf verbessere, so Barlen. "Nicht ideologisch, sondern pragmatisch."

Die Festbetragslösung wurde nach seinen Worten aus Brandenburg übernommen. Dort gebe es aber nur eine verpflichtende Summe für die Gemeinden, nicht jedoch für die Bürger, erläuterte der SPD-Fraktionschef.

Profitieren sollen den Angaben zufolge Gemeinden, die ganz oder teilweise innerhalb eines 2,5-Kilometer-Radius um eine Windkraftanlage liegen, sowie deren Bürger. Bei Solaranlagen sind es die Gemeinden, auf deren Grund eine solche Anlage steht - und ebenso deren Bürger.

dpa