Die Mietpreisbremse in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald ist um drei Jahre verlängert worden. Das hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Gleichzeitig hat sie eine Verordnung für die Mietpreisbremse für acht Küstenorte auf den Weg gebracht.
Die Mietpreisbremse gilt in Rostock und Greifswald demnach bis zum 30. September 2028. Hintergrund sei die im Juli 2025 auf Bundesebene beschlossene Verlängerung der gesetzlichen Ermächtigung der Länder, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu bestimmen, erklärte das Bauministerium.
Bei neuen Verträgen sorgt die Mietpreisbremse dafür, dass die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Sie schränkt außerdem die Möglichkeiten ein, die Miete bei bestehenden Mietverträgen zu erhöhen.
"Viele haben Probleme, bezahlbaren Wohnraum zu finden"
"Die Lage auf den Wohnungsmärkten in Rostock und Greifswald ist weiterhin angespannt. Viele Menschen haben Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Deshalb ist es wichtig, die bestehenden Instrumente zur Dämpfung der Mietpreise konsequent weiterzuführen", sagt Bauminister Christian Pegel (SPD). Die Verlängerung der Mietpreisbremse sei ein wirksamer Beitrag, um Mieterinnen und Mieter kurzfristig vor übermäßigen Preissteigerungen zu schützen.
Mit einer Landesverordnung sollen außerdem die Kommunen Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst und Zinnowitz als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt werden. "Viele Menschen an unserer Küste haben Angst, dass sie sich ihre Wohnung bald nicht mehr leisten können. Mit der Mietpreisbremse wollen wir ein deutliches Signal setzen: Wohnen darf kein Luxusgut werden – auch nicht in touristischen Regionen", erklärt Bauminister Pegel.
Ausweitung auf touristische Hotspots
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Die Verordnung sei ein wichtiger Schritt, um die Orte auch für diejenigen lebenswert zu halten, die dort arbeiten, Kinder großziehen und ihren Alltag gestalten. "Es ist nur konsequent, die Mietpreisbremse auch auf die touristischen Hotspots auszuweiten. Denn Mecklenburg-Vorpommerns Küsten sollen Heimat bleiben – nicht nur Urlaubsort", sagt Pegel. Die Landesverordnung werde voraussichtlich im Frühjahr 2026 in Kraft treten.
Die Landesregierung hatte dazu ein Gutachten bei dem sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitut Empirica in Auftrag gegeben. Insgesamt 17 Gemeinden, bei denen aufgrund der touristischen Prägung ein angespannter Wohnungsmarkt anzunehmen ist, wurden anhand eines Kriterienkatalogs untersucht.
Mehr Geld für sozialen Wohnungsbau
Parallel dazu setze das Land weiter auf starke Investitionen in den sozialen Wohnungsbau, erklärt Pegel. Seit 2017 seien in Rostock 808 Wohnungen und in Greifswald 356 Wohnungen mit Landes- und Bundesmitteln gefördert worden. Die Fördermittel seien in den vergangenen Jahren von 32 auf 127 Millionen Euro jährlich vervierfacht worden und sollen auch 2026/2027 auf diesem Niveau fortgeführt werden.
Damit die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern unabhängig von ihrem Einkommen eine bezahlbare Wohnung finden, setze die Landesregierung auf die drei Säulen Mietpreisbremse, Förderung des sozialen Wohnungsbaus und Beschleunigung von Bauverfahren. Pegel: "Nur das Zusammenspiel dieser Instrumente wird den Wohnungsmarkt nachhaltig stabilisieren."
Verband: Nebenkostenbremse statt Mietpreisbremse
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) reagierte indes zurückhaltend. Eine Mietpreisbremse oder die Senkung der Kappungsgrenze schüfen keine einzige neue Wohnung, sondern sorgten eher dafür, dass potenzielle Investoren abgeschreckt würden, sagte Verbandsdirektor Andreas Breitner.
Aus seiner Sicht sollte die Landesregierung ihre Aufmerksamkeit verstärkt auf die sogenannte zweite Miete richten. Bei öffentlichen Gebühren, Wasserpreisen und Heizkosten seien in den vergangenen Jahren die Preise erheblich gestiegen, betonte Breitner. Statt einer Mietpreisbremse "wäre aus unserer Sicht eine Nebenkostenbremse sinnvoller."