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Gedrucktes Grundgesetz

Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen Thüringer Hochschulgesetz kaum erfolgreich

Eine Gruppe von Professorinnen und Professoren aus Thüringen ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des thüringischen Hochschulgesetzes weitgehend gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Donnerstag, dass ihre Rügen überwiegend unbegründet seien. Zwei Regelungen zum Stimmrecht wurden aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. (Az. 1 BvR 1141/19)