Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburger Todesfahrer - elf Verfahren in NRW vor Anschlag

Der Untersuchungsausschuss möchte herausfinden, welche Informationen bei den Behörden vor dem Anschlag zu dem Attentäter vorlage
Der Untersuchungsausschuss möchte herausfinden, welche Informationen bei den Behörden vor dem Anschlag zu dem Attentäter vorlagen. (Archivbild) Foto
© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Mal wurde er angezeigt, noch viel öfter erstattete er selbst Anzeige: Der Magdeburger Todesfahrer hatte immer wieder mit den Behörden zu tun. Doch die meisten Verfahren verliefen im Sande. Warum?

Der Magdeburger Todesfahrer war vor dem Anschlag in Sachsen-Anhalt insgesamt in elf Verfahren allein in Nordrhein-Westfalen involviert. In drei Verfahren sei er der Beschuldigte gewesen, bei acht Vorgängen habe er Anzeige erstattet, sagte der leitende Kölner Oberstaatsanwalt Stephan Neuheuser im parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Magdeburger Landtag.

Taleb al-Abdulmohsen war im Dezember 2024 mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt von Magdeburg gefahren. Sechs Menschen wurden getötet, mehr als 300 wurden zum Teil schwerst verletzt. Derzeit läuft am Landgericht Magdeburg der Prozess gegen den Mann aus Saudi-Arabien. In den vergangenen Jahren war der Arzt immer wieder mit den Behörden in Kontakt gekommen, entweder weil er selbst Anzeigen erstattet hatte oder weil gegen ihn ermittelt wurde.

40 Verfahren insgesamt

Bei den Auseinandersetzungen in Nordrhein-Westfalen ging es immer wieder um den Verein "Säkulare Flüchtlingshilfe" in Köln. Er kümmert sich um die Interessen atheistischer Flüchtlinge. Mehrfach stellte al-Abdulmohsen Anzeige gegen Mitarbeiter, er warf ihnen etwa vor, Spendengelder veruntreut zu haben, beleidigt worden zu sein oder im Interesse der Regierung Saudi-Arabiens tätig zu sein. Außerdem wurde al-Abdulmohsen Beleidigung vorgeworfen. Die Verfahren wurden letztlich alle eingestellt.

Laut der Ausschussvorsitzenden Karin Tschernich-Weiske (CDU) gab es bundesweit insgesamt 40 Verfahren - 25 Anzeigen von al-Abdulmohsen sowie 15 Anzeigen gegen ihn. Zu Verurteilungen von al-Abdulmohsen sei es aber nur in zwei Fällen gekommen - einmal wegen einer Bedrohung in Rostock und einmal wegen eines Notrufmissbrauchs in Berlin, sagte sie. In Magdeburg und Köln sei es nicht zu Verurteilungen gekommen, so Tschernich-Weiske. Sie betonte, der Mann habe immer wieder Drohungen ausgesprochen.

Kein hinreichender Tatverdacht

Oberstaatsanwalt Neuheuser sagte, man habe sich jeden Sachverhalt angeschaut. Bei den eingestellten Verfahren in Köln habe es letztlich keinen Anfangsverdacht oder hinreichenden Tatverdacht gegeben.

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Ein Polizeibeamter in Köln hatte nach einem Gespräch mit al-Abdulmohsen im März 2023 eine psychische Erkrankung bei dem Mann vermutet und dies auch festgehalten. Das hatte jedoch keine größeren Konsequenzen, die Information wurde auch nicht an die Behörden in Sachsen-Anhalt übermittelt. Neuheuser sagte, es habe sich um eine laienhafte Einschätzung gehandelt. Für eine Übermittlung der Information habe es zudem keine Rechtsgrundlage gegeben.

dpa