Eilverfahren
Gericht bestätigt zum Teil Auflagen für Castor-Mahnwache

Das Verwaltungsgericht Münster hat Auflagen der Polizei für eine angemeldete Mahnwache vor dem Zwischenlager in Ahaus zum Teil b
Das Verwaltungsgericht Münster hat Auflagen der Polizei für eine angemeldete Mahnwache vor dem Zwischenlager in Ahaus zum Teil bestätigt. Nicht begrenzt werden darf die Teilnehmerzahl. (Archivbild) Foto
© David Ebener/dpa
Das Verwaltungsgericht Münster bestätigt einige Auflagen für eine Castor-Mahnwache in Ahaus – unter anderem muss der Ort der Sitzblockade verlegt werden.

Eine für den Tag des ersten Castor-Transports von Jülich nach Ahaus angemeldete, bislang undatierte Mahnwache muss bestimmte Auflagen der Polizei erfüllen. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster muss der Ort der symbolischen Sitzblockade um mehrere Meter von der Kreuzung vor dem Zwischenlager in Ahaus auf einen Abbiegestreifen der Landstraße verlegt werden, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. 

Auch dürfen die Demonstrationsteilnehmer nicht wie angemeldet Strohballen als Sitzgelegenheiten mitbringen. Diese Auflagen der Polizei bestätigte das Gericht vorläufig im Eilverfahren. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Münster möglich. 

Keinen Grund sieht die Kammer allerdings für eine Begrenzung der Sitzblockade auf 15 Personen. Diese Auflage musste das Polizeipräsidium Münster gegenüber der Privatperson als Anmelder der Sitzblockade zurücknehmen.

dpa