Nach der Kommunalwahl im vergangenen Jahr muss der Rat der Stadt Bochum seine bisherigen Ausschüsse auflösen und neu bilden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW entschieden und den Fall damit anders eingeschätzt als die Vorinstanz. Der OVG-Beschluss von Donnerstag ist nicht anfechtbar.
Die Ratsgruppe "Die Stadtgestalter" war per Eilverfahren vor Gericht gezogen, weil der Rat im November 2025 beschlossen hatte, die Ausschüsse mit jeweils 15 Sitzen zu bilden. Das führte dazu, dass kleine Fraktionen oder Gruppen keinen Sitz erhielten.
Das sei zwar im Einzelfall einer einzelnen Ausschussbesetzung kein Problem, so das OVG mit Sitz in Münster in seiner Begründung. Beim Blick auf die Besetzung aller Ausschüsse müsse das Wahlergebnis allerdings abgebildet werden. Diese Spiegelbildlichkeit sei ein verfassungsrechtlicher Grundsatz. In dem Eilantrag hatte die Gruppe die Auflösung der Ausschüsse gefordert.
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit
Die Bestimmung der Mitgliederzahlen in den Ausschüssen liege zwar im Ermessen des Rates, teilte das OVG mit. Dabei gehe es auch um die effektive Arbeit in den Ausschüssen. Es müsse "grundsätzlich jeder Gemeindeausschuss ein verkleinertes Bild des Rates sein und dessen Zusammensetzung widerspiegeln", so das Gericht in Münster.
Die Richter des 15. Senats bemängeln, dass bei einer Lösung mit 15 Sitzen die SPD-Fraktion fünf Sitze erhalte und damit einen mehr als in der Ideallösung. Zusammen mit der CDU mit drei Sitzen kommen die beiden Parteien auf eine absolute Mehrheit. Zwar arbeiten SPD und CDU derzeit nicht zusammen. Aber darauf komme es nicht an, so das Gericht.
Vorschlag: 17 statt 15 Mitglieder
Das OVG schlägt vor, die Zahl der Sitze in den Ausschüssen von 15 auf 17 zu erhöhen. Damit würden das Prinzip der Spiegelbildlichkeit und auch eine effektive Ausschussarbeit erreicht. Rechtlich unbedenklich sei es, so die obersten NRW-Verwaltungsrichter, dass die kleine Gruppe "Die Stadtgestalter/Volt" keinen Sitz in den Ausschüssen erhalten hat.
Stadt Bochum sagt Sitzung für nächste Woche ab
Ob und welche Folgen die OVG-Entscheidung für die im Rat der Stadt Bochum vertretenen Kleinstparteien hat, ist noch offen. Stadtsprecher Thomas Sprenger teilte auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass die Verwaltung den Beschluss des OVG jetzt prüfe und der Rat der Stadt im nächsten Schritt entscheiden müsse. Klar sei, dass die für die nächste Woche angesetzte Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgesagt werde.
Konsequenz offen
Bei Kommunalwahlen gibt es in Nordrhein-Westfalen keine 5-Prozent-Hürde wie bei Bundestagswahlen. Das führt dazu, dass auch kleine Parteien in die Stadt- und Gemeinderäte einziehen. In Bochum hat die SPD 26 Sitze, die CDU 18, die AfD 14 und die Grünen 13. Die Linke kommt auf 9 Sitze. Dann folgen mehrere Parteien mit nur drei, zwei oder einem Sitz.
"Die Stadtgestalter" und Volt haben 2 und einen Sitz und haben sich zu einer Gruppe zusammengeschlossen. Bei der Wahl haben sie 1,68 und 1,54 Prozent der Stimmen geholt. Rein rechnerisch gehen sie somit auch bei einer Ausstattung der Ausschüsse mit jeweils 17 Mitgliedern leer aus.
Ob das so kommt, wollte die Stadt direkt im Anschluss an den OVG-Beschluss mit Verweis auf die laufende Prüfung noch nicht kommentieren.