Der juristische Streit um die Abschiebung eines ehemaligen IS-Kämpfers in seine Heimat Tadschikistan geht weiter. Das Verwaltungsgericht Münster hatte Anfang September entschieden, dass eine noch laufende Klage nach Ausländerrecht keine aufschiebende Wirkung für eine drohende Abschiebung hat. Dagegen hat der 39-Jährige Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Sitz in Münster eingelegt, wie ein OVG-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil der Tadschike sich in einer Polizeiwache in Oelde im Kreis Warendorf ein Cuttermesser an den Hals gehalten hatte, um seine drohende Abschiebung zu verhindern. Kurz darauf hatte das OVG im Februar seine Abschiebung im Eilverfahren gestoppt, weil dem Verurteilten IS-Anhänger, der in Deutschland eine Haftstrafe abgesessen hat, in seiner Heimat möglicherweise Folter und eine unmenschliche Behandlung drohe.
In einem anderen Verfahren zum Asylrecht hatte das Verwaltungsgericht Münster Ende August entschieden, dass dem Mann in seiner Heimat kein Unheil drohe. Der Richter bezog sich dabei auf Zusagen der Behörden in Tadschikistan über das Auswärtige Amt in Berlin. Mit Bezug auf diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der noch laufenden Klage nach Ausländerrecht aufgehoben.
2015 dem IS angeschlossen
Der Mann hatte sich 2015 dem IS angeschlossen und war in Syrien und im Irak unterwegs. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte ihn 2017 deshalb zu einer Haftstrafe verurteilt. 2018 stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Abschiebeverbot wegen drohender Folter fest. 2024 widerrief das Amt diesen Bescheid. Dagegen zog der Kläger vor das Verwaltungsgericht. Mit Asylanträgen war er mehrmals in Deutschland gescheitert.
Entscheidung des OVG zum Ausländerrecht