FDP-Politiker lassen das neue Verfassungsschutzgesetz (VSG) Nordrhein-Westfalens vom höchsten deutschen Gericht überprüfen. Dazu haben die FDP-Abgeordneten im Düsseldorfer Landtag und im Europäischen Parlament gegen eine Reihe von Regelungen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhoben. Eine entsprechende Ankündigung von Landtagsfraktionschef Henning Höne wurde auf dpa-Anfrage von dem Karlsruher Gericht bestätigt.
Die im November 2025 gegen die Stimmen von SPD, FDP und AfD verabschiedete Novelle der schwarz-grünen Landesregierung hat die Befugnisse des Verfassungsschutzes in vielfacher Hinsicht erweitert. Die heutigen Kommunikationswege krimineller Verfassungsfeinde müssten besser kontrolliert werden, um aktuellen Bedrohungslagen Rechnung zu tragen, hatte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) die Änderungen begründet.
"Der liberale Rechtsstaat muss natürlich entschlossen gegen Täter vorgehen", sagte Höne in Düsseldorf. "Aber er muss immer besonnen in der Wahl seiner Mittel sein." Das schwarz-grüne Verfassungsschutzgesetz habe das verfehlt und stattdessen "Freiheit und Sicherheit aus der Balance" gebracht.
Die FDP will in Karlsruhe vier Kernpunkte der Novelle angreifen:
Erstmals werde dem Verfassungsschutz der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) erlaubt. "Das war bislang der Polizei vorbehalten, und zwar ausschließlich bei konkreten Gefahrenlagen", erläuterte Höne. Jetzt solle so ein "schwerer Grundrechtseingriff" auch für den Verfassungsschutz möglich sein – und zwar ohne konkrete Gefahrenlage, hinreichende Kontrolle und Richtervorbehalt. "Es ist nicht ausgeschlossen, dass faktisch dauerhaft eine Datenbank mit allen Daten des Verfassungsschutzes geschaffen wird mit vielen unschuldigen und völlig unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern", kritisierte Höne. "Da werden Diskriminierungen in Kauf genommen."Die Novelle erlaubt dem Verfassungsschutz einen Echtzeit-Zugriff auf alle Videokameras im öffentlichen Raum – "selbst auf illegal aufgestellte Kameras", wie Höne betonte. "Jede Videokamera, die eigentlich Ladendiebstahl verhindern soll, kann zukünftig auch vom Verfassungsschutz genutzt werden." Damit müsse jeder Bürger damit rechnen, Ziel des Verfassungsschutzes werden. Das schaffe "ein Klima des Generalverdachts", das mit einem liberalen Rechtsstaat nicht vereinbar sei.Die Vertraulichkeit von Gesprächen mit Berufsgeheimnisträgern sei in unzulässiger Weise aufgeweicht worden. Das beeinträchtige Rechtsanwälte und Abgeordnete ebenso wie den Quellenschutz für Journalisten. Die Regelung zum Schutz seelsorgerischer Gespräche mit Geistlichen, etwa beim Beichtgespräch, sei sogar ersatzlos entfallen.Die Befugnisse zur Überwachung von Kontaktpersonen sind nach Überzeugung der Freidemokraten zu weitreichend: "Der Kreis möglicher Kontaktpersonen ist nahezu uferlos." Das könne dazu führen, dass völlig unbescholtene Bürger, die lediglich flüchtig mit einer verdächtigen Person oder Organisation zu tun gehabt hätten, "dauerhaft mit überwacht werden", kritisierte Höne. Es müsse aber gelten: "Wer sich nichts zuschulden kommen lässt, der muss vom liberalen Rechtsstaat auch in Ruhe gelassen werden."
In der Regel dauerten solche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht deutlich länger als ein Jahr, sagte Rechtsanwalt Peter Schantz. Mit der Beschwerde zum Einsatz von KI beim Verfassungsschutz werde gar juristisches Neuland betreten.