Zoff um Keek und Schlucke
Streit um "Bang Boom Bang"-Figuren: 400.000 Euro gefordert

Riesiger Kult im Pott: Im Bochumer UCI-Kino stand der Film jahrelang auf dem Programm. (Archivbild) Foto: Caroline Seidel/dpa
Riesiger Kult im Pott: Im Bochumer UCI-Kino stand der Film jahrelang auf dem Programm. (Archivbild) Foto
© Caroline Seidel/dpa
In einem Werbefilm drehen Keek und Schlucke ihr letztes Ding. Doch der Auftritt der Typen aus der Ruhrpott-Komödie "Bang Boom Bang" könnte teuer werden. Die Macher des Originals zogen vor Gericht.

Wer hat die Ruhrpotttypen Keek und Schlucke aus der kultigen Gaunerkomödie "Bang Boom Bang" erschaffen? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht Bochum nach einer Urheberrechtsklage der Macher des Films auseinandergesetzt. Regisseur Peter Thorwarth sowie die Produktionsfirma der 1999 erschienenen Kultkomödie hatten einen Hersteller für medizinisches Cannabis auf Schadenersatz in Höhe von mehr als 400.000 Euro verklagt - weil dieser ungefragt Kultfiguren aus dem Film für einen Werbe-Kurzfilm nutzte.

Die Chancen, dass die "Bang Boom Bang"- Macher entschädigt werden, stehen gut: Nach Abschluss des heutigen Verhandlungstages befinde man sich in vielversprechenden Vergleichsverhandlungen, zitierte ein Gerichtssprecher die beteiligten Parteien. Die Richterin hatte zuvor klargemacht, dass sie Urheberrechtsverletzungen sieht. 

Im Werbefilm der Pharmafirma will Keek es noch einmal wissen

Der Cannabishersteller aus Paderborn hatte den 15-minütigen Werbefilm im vergangenen Jahr veröffentlicht. Oliver Korittke, schon 1999 Hauptfigur in "Bang Boom Bang", übernahm die Hauptrolle in "Keeks letztes Ding" als kiffender Kleinkrimineller, der es noch einmal wissen will. Auch Martin Semmelrogge alias "Schlucke" hat einen Auftritt. Beide Figuren genießen bei Fans der Gaunerkomödie Kultstatus. 

Die Macher des Originals sehen darin ihre Urheberrechte verletzt und verklagten die Pharmafirma. Sie wollen zudem erreichen, dass die Werbung - die inzwischen nicht mehr im Netz abrufbar ist - dauerhaft nicht mehr gezeigt werden darf. Zudem fordern sie mehr als 400.000 Euro von dem Cannabis-Hersteller - 255.000 als nachträgliche Lizenzgebühr sowie 150.000 Euro wegen der Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts. 

Darsteller der Kultfiguren im Zeugenstand

Zur Verhandlung seien auch die Schauspieler Korittke und Semmelrogge in den Zeugenstand geladen gewesen, sagte der Gerichtssprecher. Im Kern sei es bei ihrer Aussage darum gegangen, wie groß ihr gestalterischer Anteil an der Erschaffung der beiden Figuren gewesen sei - und ob sie allein hätten entscheiden dürfen, die Kultfiguren wieder zum Leben zu erwecken oder ob es der Zustimmung weiterer Urheber bedurft hätte.

Die Richterin hatte laut Gerichtssprecher bereits deutlich gemacht, dass die Kläger recht bekommen könnten: Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Regisseur an der Erschaffung der Figuren beteiligt gewesen sei. Um die Figuren zu verwenden, brauche es die Zustimmung aller Miturheber. Insofern seien die Kläger dem Grund nach im Recht. Über die Höhe der Zahlungen sollen nun Vergleichsverhandlungen geführt werden. Der Vergleichsvorschlag des Gerichts hatte Zahlungen in einer Gesamthöhe von 225.000 Euro vorgesehen. Die Parteien wollten sich außerhalb des Gerichtssaals verständigen, hieß es. Einigen sie sich bis zum 7. Mai nicht, will das Gericht ein Urteil fällen. 

Ruhrgebiets-Kult über trottelige Kleinkriminelle

"Bang Boom Bang – Ein todsicheres Ding" ist eine Gaunerkomödie von Regisseur Peter Thorwarth aus dem Jahr 1999, die im Ruhrgebiet spielt und von einer Gruppe trotteliger Kleinkrimineller erzählt, deren vermeintlich "todsicheres Ding" erwartungsgemäß gründlich schiefgeht. Mit Darstellern wie Ralf Richter, Oliver Korittke, Martin Semmelrogge und Diether Krebs – für den es der letzte Kinofilm vor seinem Tod war – wurde der Film zum Nonplusultra der deutschen Anarcho-Komödie.

dpa