Bei Kinderrechten gibt es im Saarland noch erheblichen Nachholbedarf. Das ist das Ergebnis einer Studie des Deutschen Kinderhilfswerks. Laut dem am Donnerstag vorgestellten "Kinderrechte-Index 2025" liegt das Bundesland wie schon beim ersten Kinderrechte-Index bundesweit in der Gruppe mit den meisten Entwicklungsbedarfen. Das Saarland machte demnach aber auch an Boden gut, beispielsweise beim Recht auf Beteiligung sowie auf Schutz.
In diesen Bereichen hat das Saarland aufgeholt
"So sind seit letztem Jahr verbindliche Beteiligungsrechte von jungen Menschen im Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetz verankert, und auch der direkte Einbezug von Kindern und Jugendlichen in die Erstellung des Kinder- und Jugendberichtes ist positiv hervorzuheben", sagte die Vizepräsidentin des Kinderhilfswerks, Anne Lütkes, laut Mitteilung.
Mit einem Kinderschutzgesetz habe das Saarland vor zwei Jahren eine umfassende und öffentlich dargelegte Kinderschutzstrategie dargelegt. Zudem seien Schulen im Saarland verpflichtet, ein Kinderschutzkonzept zu erstellen, das auch außerunterrichtliche Angebote umfasst.
Wo besteht Nachholbedarf?
Nachholbedarf bescheinigt das Deutsche Kinderhilfswerk dem Bundesland auf diversen Gebieten: So liege die Säuglingssterblichkeit im Saarland weit über dem Bundesdurchschnitt, die vertragsärztliche Versorgung mit Kinderärztinnen und -ärzten weit darunter.
Auch auf die Bekämpfung der Kinderarmut und die Verringerung des Anteils der Schulabgänger ohne Abschluss sollte das Land demnach einen stärkeren Fokus richten. "Das gilt auch für die Steigerung der Zahl der Kita-Plätze, in diesem Bereich weist das Saarland bei den Ausgaben gemessen an seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen eher niedrigen Anteil im Ländervergleich auf", erläuterte Lütkes.
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Umsetzung verschiedener Rechte analysiert
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 verabschiedet. Sie garantiert jedem Kind das Recht, gesund und ohne Gewalt aufzuwachsen. Dabei handelt es sich um ein internationales Abkommen mit 54 Artikeln, in dem Kinderrechte völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben sind, vom Recht auf Bildung über Schutz vor Gewalt bis zu hin zur freien Meinungsäußerung.
Für den Kinderrechte-Index wurden den Angaben des Deutschen Kinderhilfswerks zufolge das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Schutz, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung sowie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben in den Mittelpunkt gestellt.
So wurde etwa betrachtet, was Länder und Kommunen für Kindertagesbetreuung ausgeben, wie viele Kinderärzte es gibt oder inwieweit Kinder Mitbestimmungsmöglichkeiten in Kommune, Schule und Verein haben. Der Report soll zeigen, wie weit die Bundesländer mit der Umsetzung der vor mehr als drei Jahrzehnten beschlossenen UN-Kinderrechtskonvention sind.
Ländervergleich zeigt Unterschiede
Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen schnitten demnach überdurchschnittlich ab. Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen liegen dem Report zufolge im Durchschnitt. Neben dem Saarland wurden auch Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt insgesamt unterdurchschnittlich bewertet.