Erste Hilfe kommt im nächsten Schuljahr in Rheinland-Pfalz auf den Stundenplan. Im neuen Lehrplan für Biologie werde das Thema Wiederbelebung ab dem Schuljahr 2026/27 in der Sekundarstufe I verankert sein, teilte das Bildungsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Mainz mit.
Die konkrete Umsetzung liegt bei den Schulen. Im Biologieunterricht kann und soll das Thema künftig im Kontext der Auseinandersetzung mit den Körperfunktionen wie Herz-Kreislauf-System und Atmungsorganen behandelt werden.
Lehrkräfte werden geschult
Die Schulen sind laut Ministeriums bereits jetzt verpflichtet, ihren Schülerinnen und Schülern Wissen über Wiederbelebung und Erste-Hilfe-Maßnahmen zu vermitteln. Das geschehe allerdings nicht in Form eines eigenen Faches. An den Schulen sei dafür eine Laienreanimation mit je zwei Schulstunden in den Klassenstufen 7 bis 10 verankert.
Das Land unterstützt die Schulen seit 2019 bei der Vermittlung von Wiederbelebung mit dem Projekt "Herzsicher in der Schule – Rheinland-Pfalz". Bei diesem Projekt werden Lehrkräfte dafür geschult, an weiterführenden Schulen Wiederbelebungsunterricht selbstständig abzuhalten.
Online-Schulungen
Neu ist nach Angaben des Ministeriums seit dem Frühjahr des laufenden Jahres das Online-Schulungsangebot über das Bildungsportal Wiederbelebung, das die Präsenzschulungen in den Schulen ergänzt. Es umfasst einen Kurs für Lehrkräfte, Lernvideos und ergänzende Lernmaterialien. In Rheinland-Pfalz beträgt der Anteil der in Erster Hilfe geschulten Lehrkräfte derzeit rund 70 Prozent.
DRK fordert mehr Initiativen an den Schulen

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Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat sich jüngst sich für eine verpflichtende Erste-Hilfe-Ausbildung an Schulen ausgesprochen. Es sollte in allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben werden, dass Schülerinnen und Schüler mindestens ab der siebten Klasse zwei Stunden pro Jahr in Wiederbelebung ausgebildet werden.
Der Herz- und Kreislaufstillstand ist laut DRK die dritthäufigste Todesursache in Deutschland. Hierbei zähle jede Sekunde, um bleibende Schäden zu verhindern, noch bevor der Rettungsdienst vor Ort sein könne. Bei plötzlichem Herztod überlebe das Gehirn nur drei bis fünf Minuten. Allerdings beginnen Laien in Deutschland laut DRK nur in etwa 50 Prozent aller Fälle mit Wiederbelebungsmaßnahmen.