Ein Todesfall bringt nicht nur Trauer, sondern auch viele organisatorische Fragen mit sich. Was kostet eine Bestattung? Sind Beisetzungen im Wald erlaubt? Darf ich aus der Totenasche einen Kristall herstellen lassen? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wie teuer ist eine Bestattung in Sachsen?
Das kommt auf die Vorstellungen und Wünsche der Angehörigen an und variiert je nach Stadt und Gemeinde. Gebühren fallen unter anderem für Grabstätte, Beisetzung und Pflege an. Nach Angaben der Stadt Dresden erhöhen sich die Friedhofsgebühren regelmäßig, aber nicht pauschal.
In Dresden kostet ein Reihengrab in der Erde für 20 Jahre Mindestruhezeit rund 780 Euro, ein Urnengrab rund 662 Euro. In Leipzig sind es nach Angaben der Stadt 415 Euro für ein Erdreihengrab und 208 Euro für ein Urnenreihengrab. Hinzu kommt eine einmalige Nutzungsgebühr von 420 Euro. In Chemnitz fallen 423 Euro für Erdgräber und mindestens 354 Euro für Urnenstellen an, plus 85 Euro Grundgebühr.
Wie und wo darf bestattet werden?
Generell sind die Vorgaben in Sachsen vergleichsweise streng. "Es gibt in Deutschland nur zwei Bestattungsarten. Erd- oder Feuerbestattung", sagt Innungsobermeister der Landesinnung der Bestatter Sachsen, Tobias Wenzel, der dpa. Und das nur auf Friedhöfen oder anderen zugelassenen Bestattungsplätzen. Auch naturnahe Bestattungswälder, sogenannte Friedwälder, sind eine Option.
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Eine Beerdigung oder Einäscherung muss in der Regel innerhalb von acht Werktagen nach Feststellung des Todes geschehen. "In Sachsen sind circa 90 Prozent Feuerbestattungen", sagt Wenzel. Die Asche eines Verstorbenen muss innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung beigesetzt werden. Sachsen ist zudem das einzige Bundesland, in dem noch eine ausnahmslose Sargpflicht gilt. Das bedeutet etwa, dass eine Beisetzung in Tüchern nicht erlaubt ist. Diese Regelung könnte sich aber bald ändern.
Was ist (noch) nicht erlaubt?
Bestattungen im See, im Garten oder irgendwo in der Natur sind nicht erlaubt. In anderen Bundesländern sind die Regelungen deutlich lockerer: In Rheinland-Pfalz – dem Bundesland mit dem modernsten Bestattungsgesetz – darf die Totenasche auf ausgewiesenen Flächen verstreut werden, man kann sich im Fluss bestatten lassen oder die Urne zu Hause aufbewahren.
In Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz ist es seit einiger Zeit auch erlaubt, einen kleinen Teil der Asche zur würdevollen Nutzung oder Weiterverarbeitung in Erinnerungsstücken zu entnehmen. Aus der Totenasche kann so ein künstlicher Diamant oder ein anderes Schmuckstück werden. In Sachsen geht das bislang nicht.
In Schleswig-Holstein werden zudem sogenannte Reerdigungen erprobt. Bei dem Verfahren wird der Leichnam in einem speziellen Behältnis unter Zusatz pflanzlicher Materialien, Kohle, Wasser und Sauerstoffzufuhr und unter regelmäßigen Kippbewegungen innerhalb mehrerer Wochen zersetzt. Innerhalb von 40 Tagen soll der Leichnam so komplett zu Erde kompostiert werden.
Und wenn es persönlicher oder kreativer werden soll?
Die Nachfrage nach alternativen Bestattungen steigt nach Angaben der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas bundesweit schon lange an. Denn das Bestattungswesen bilde grundsätzlich immer auch den gesellschaftlichen Wandel ab. Immer mehr Krematorien würden daher anbieten, bei der Einäscherung anwesend zu sein oder bei der Versorgung des Leichnams zu helfen.
Auch Trauerfeiern können laut Verbraucherinitiative mittlerweile individuell gestaltet werden – losgelöst von den traditionellen, oft kirchlich geprägten Ritualen. Manche Beerdigungsinstitute bieten an, Särge oder Urnen selbst zu bemalen oder die eigene Bettwäsche für die Innenausstattung mitzubringen.
Wird das Gesetz bald gelockert?
Nach Angaben des sächsischen Sozialministeriums laufen derzeit die Gespräche zur Reform des Bestattungsgesetzes. Man sei "mit einer Vielzahl von Interessenvertretungen, Institutionen und natürlich anderen Ministerien im Gespräch", hieß es. Ziel sei, so schnell wie möglich die laufenden Abstimmungsprozesse abzuschließen und dem Kabinett einen zukunftsfähigen Gesetzentwurf vorzulegen. Bis Jahresende soll darüber entschieden werden.
Staatsministerin Petra Köpping (SPD) hatte bereits 2023 den Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz vorgelegt. Darin ging es unter anderem um eine Lockerung der Sargpflicht und mehr Rechte bei der Bestattung von sogenannten "Sternenkindern" – also Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt sterben.