Die Zahl der Verfahren vor den sächsischen Sozialgerichten ist im vergangenen Jahr nach Angaben des Deutschen Richterbunds (DRB) deutlich angestiegen. „Vermehrte Streitfälle ums Bürgergeld oder um Ansprüche aus der Sozialversicherung treiben die Fallzahlen deutlich nach oben“, sagte der Bundesgeschäftsführer des DRB, Sven Rebehn. Er bezieht sich auf eine Umfrage der Deutschen Richterzeitung bei allen Landessozialgerichten. Das Fachmagazin wird vom DRB herausgegeben.
Großer Anstieg bei Eilverfahren
Im Freistaat gab es demnach im Vorjahr 15.063 Verfahren in der Hauptsache und in Eilfällen. Im Jahr 2024 waren es noch 13.918 Gesamtverfahren. Besonders auffällig war der Anstieg der Eilverfahren. Hier wurde laut Richterzeitung eine Zunahme binnen eines Jahres von knapp 370 Fällen auf 1.651 registriert.
Für dieses und das kommende Jahr erwartet der DRB weiter steigende Fallzahlen. Grund seien der Umstieg vom Bürgergeld auf die neue Grundsicherung zum 1. Juli sowie die weiteren angekündigten Reformen. „Ohne zusätzliches Personal werden die Sozialgerichte die Verfahrenswelle kaum bewältigen können“, betonte Rebehn.
Bundesweit hatten den Angaben zufolge 303.331 Hauptsacheverfahren und Eilfälle die 68 Sozialgerichte in Deutschland im vergangenen Jahr erreicht. Während die Zahl der Klagen im Vergleich zum Jahr 2024 im bundesweiten Schnitt um zehn Prozent auf mehr als 263.500 gestiegen ist, schnellten die Fälle im einstweiligen Rechtsschutz im Jahresvergleich um 47 Prozent auf fast 40.000 nach oben. Und für die ersten Monate des Jahres 2026 meldeten demnach viele Sozialgerichte bereits eine weitere Beschleunigung des Aufwärtstrends.