Schminke, Shampoo, Sonnencreme: Zahlreiche Kosmetika erhalten Chemikalien, die in größeren Mengen schädlich sind. In Brüssel laufen die Verhandlungen über eine Lockerung der Regeln für diese Stoffe, am Mittwoch entscheidet das Europaparlament über seine Position.
Ein Überblick über die Pläne:
Welche Chemikalien sind in Kosmetika verboten?
Grundsätzlich alle, die krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend wirken können. Die EU führt eine Liste solcher Chemikalien. Wird ein Stoff hinzugefügt, darf er in der Folge nicht mehr in Lebensmitteln oder Kosmetika verwendet werden.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, eine ganze Menge. Hersteller können eine Ausnahme beantragen, wenn keine Alternativen verfügbar sind und sie nachweisen können, dass die verwendete Menge in ihren Produkten nicht schädlich wirkt. Bislang gelten für Kosmetika dabei die gleichen Standards wie für Lebensmittel.
Welche Lockerungen sind geplant?
Der Lebensmittelstandard soll für Kosmetika wegfallen. Beantragt ein Hersteller eine Ausnahme für eine Creme, soll also nur noch die Wirkung auf der Haut getestet werden. Kritiker verweisen etwa auf Kinder, die sich die Sonnencreme von den Lippen lecken und sie verschlucken.
Wann müssen Hersteller ein Produkt vom Markt nehmen?
Von der Einstufung eines Stoffs als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend bis zur Ablehnung eines Ausnahmeantrags haben Hersteller aktuell bis zu eineinhalb Jahre Zeit, ihre Produkte vom Markt zu nehmen. Mit der Reform sollen weitere Übergangsfristen dazukommen.
Wie lang sind diese Fristen?
Darüber muss noch verhandelt werden. Die EU-Kommission hat ein Jahr für neue Produkte und zwei Jahre für den Vertrieb bereits hergestellter Waren vorgeschlagen. Das Parlament will differenzieren: drei Monate beziehungsweise ein Jahr für Produkte, die im Test für schädlich befunden werden, und zwei beziehungsweise vier Jahre für Stoffe, die als sicher gelten und nur aufgrund erhältlicher Alternativen verboten bleiben.
Werden die Regeln eingehalten?
Nicht immer. Nachdem 2022 etwa der Duftstoff BMHCA wegen seiner Folgen für die Fruchtbarkeit verboten wurde, waren jahrelang weiter zahlreiche Produkte mit dem Stoff im Umlauf, auch noch im vergangenen Jahr. Zahlreiche dieser Waren stammen aus Europa, doch auch steigende Kosmetikimporte von außerhalb der EU bereiten den Behörden Sorgen.
Wie geht es mit der Reform weiter?
Wenn das Parlament am Mittwoch seine Position beschlossen hat, geht die Reform in die Beratungen zwischen Vertretern der Abgeordneten und der 27 Mitgliedstaaten. Diese Verhandlungen dürften einige Wochen oder Monate dauern. Die Institutionen haben sich zum Ziel gesetzt, die Änderungen bis Jahresende zu beschließen.