Am Dienstag hatte es noch so ausgesehen, als würden Fitnessstudios in Hamburg bald wieder öffnen dürfen. Doch das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat kurzfristig eine Verfügung erlassen, nach der die Fitnessstudios weiter geschlossen bleiben müssen. Die Kette Fitness First hatte dagegen geklagt, ihre acht Studios in Hamburg wegen des erneuten Shutdowns dicht machen zu müssen. Das Verwaltungsgericht hatte dem Betreiber im Eilverfahren zunächst rechtgegeben, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, weswegen die nächst höhere Instanz erst einmal verfügte, dass alles bleibt, wie es seit Anfang des Monats ist.
In dem Urteil gegen die Schließung hatte das Verwaltungsgericht mit einer generellen Kritik an der Gesetzgebung argumentiert. Den aktuellen Corona-Maßnahmen liegt nämlich die Generalklausel in Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes zu Grunde. Diese genüge "für einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff" nicht mehr, hatte die Kammer am Dienstag befunden. Vielmehr müsste das Parlament für solche Entscheidungen dringend hinzugezogen werden.
Selbes Gericht traf unterschiedliche Entscheidungen
Die vom Verwaltungsgericht kritisierte Klausel hätten auch schon andere Kammern desselben Gerichts bemängelt, diese seien dennoch zu anderen Entscheidungen gekommen. Ähnliche Eilanträge von Betreibern mehrerer Fitnessstudios und eines Tattoo-Studios waren zuvor vom selben Gericht abgelehnt worden. Der Entscheid vom Dienstag bezog sich ausschließlich auf die acht Studios von Fitness First.
In der Generalklausel im Infektionsschutz bekommt "die zuständige Behörde" weitreichende Befugnisse. Sie darf "notwendigen Schutzmaßnahmen" treffen, "soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist". Gesondert wird dort aufgeführt, dass man Personen verbieten darf, gewisse Ort zu betreten.

In ganz Deutschland haben Betreiber von Fitnessstudios bislang gegen die neuen Anti-Corona-Maßnahmen geklagt. Am Donnerstag hat das bayerische Verwaltungsgerichtshof die vollständige Schließung von Fitnessstudios gekippt. Diese verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Die entsprechende Regelung in der bayerischen Landesverordnung sei außer Vollzug gesetzt.
Quellen: Fitnessmanagement.de / RTL