Rehakliniken bieten Auszeit und Erholung, um wieder zu alter Gesundheit zurückzukehren. Doch: Für wen ist die Kur gedacht? Wer sagt, wohin es gehen soll? Und wer trägt wofür die Kosten?
Wer hat Anspruch?
Alle gesetzlich Sozialversicherten in Krankenkasse, Unfall-, Renten- oder Pflegeversicherung, Kinder und Rentner inbegriffen. Um Beamte und Pensionäre kümmern sich die Beihilfestellen. Bei Privatversicherten kommt es auf die vertraglichen Leistungen an.