Salt-N-Pepa Klage gegen Universal vor Gericht abgewiesen

Cheryl "Salt" James (re.) und Sandra "Pepa" Denton sind Salt-N-Pepa.
Cheryl "Salt" James (re.) und Sandra "Pepa" Denton sind Salt-N-Pepa.
© imago/ABACAPRESS / Fati Sadou/ABACAPRESS.COM
Salt-N-Pepa verlieren vor Gericht: Ihre Klage um die Rechte an ihren größten Hits gegen die Universal Music Group wurde abgewiesen

Salt-N-Pepa haben im Rechtsstreit um ihre größten Hits eine Niederlage erlitten. Eine Bundesrichterin in New York wies laut "People" am Donnerstag die Klage des legendären Hip-Hop-Duos gegen die Universal Music Group (UMG) ab. Die Richterin urteilte, dass Cheryl "Salt" James (59) und Sandra "Pepa" Denton (59) keinen plausiblen Anspruch auf die umstrittenen Urheberrechte und Masteraufnahmen nachweisen konnten.

Die Grammy-Gewinnerinnen hatten den Musikkonzern im Mai 2025 verklagt. Sie warfen UMG vor, ihnen das in ihren Augen gesetzlich verbriefte Recht zu verweigern, die Kontrolle über ihre frühen Aufnahmen zurückzuerlangen. Nach US-Urheberrecht können Künstler eigentlich 35 Jahre nach der Übertragung ihrer Rechte diese wieder zurückfordern. Salt-N-Pepa hatten Universal bereits 2022 offiziell über ihre Absicht informiert.

Richterin: Keine Rechte übertragen

In ihrer Begründung stellte die Richterin jedoch klar, dass die Künstlerinnen die Aufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz nicht zurückfordern können, weil sie die Copyrights nie besessen und daher auch nie übertragen hätten. "Selbst bei wohlwollendster Betrachtung zeigen die Verträge von 1986 nicht, dass die Klägerinnen jemals die Urheberrechte an den Tonaufnahmen besaßen", erklärte die Richterin.

Das Bundesrecht erlaube Kündigungsrechte nur für Urheber, die den ursprünglichen Vertrag selbst unterzeichnet hätten. Da die Klage nicht belege, dass eine solche qualifizierende Übertragung jemals stattgefunden habe, sei der Antrag vollständig abzuweisen.

UMG nennt Klage "grundlos"

Der Musikkonzern reagierte mit Genugtuung auf das Urteil. In einer Stellungnahme erklärte UMG gegenüber "People": "Wir sind erleichtert, dass das Gericht diese grundlose Klage abgewiesen hat. Sie hätte von Anfang an nicht erhoben werden sollen." Vor dem Rechtsstreit habe man mehrfach versucht, die Angelegenheit gütlich zu regeln, die Vergütung der Künstlerinnen zu verbessern und sicherzustellen, dass Fans Zugang zu ihrer Musik hätten.

Trotz der vollständigen Abweisung der Klage signalisierte Universal Gesprächsbereitschaft: Man bleibe offen für eine Lösung, um sich gemeinsam auf das Vermächtnis von Salt-N-Pepa konzentrieren zu können.

Musik von Streaming-Plattformen verschwunden

In ihrer ursprünglichen Klage hatten Salt-N-Pepa UMG vorgeworfen, ihre Musik von großen Streaming-Diensten wie Spotify und Apple Music entfernt zu haben - als Vergeltung für den Versuch, ihre Rechte zurückzufordern. Hits wie "Push It", "Shoop" und "Let's Talk About Sex" seien betroffen gewesen. Das Duo argumentierte, UMG habe damit ihre Möglichkeit eingefroren, von der eigenen Arbeit zu profitieren. Ihre Aufnahmen haben über die Jahre Millionen an Tantiemen und Sync-Deals eingebracht. Allein "Push It" aus dem Jahr 1987 wurde auf Spotify mehr als 210 Millionen Mal gestreamt. Ob Salt-N-Pepa gegen das Urteil Berufung einlegen werden, ist derzeit nicht bekannt.

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