Mutmaßlicher Hitlergruß Staatsanwaltschaft Leipzig erhebt Anklage gegen Sängerin Melanie Müller

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Anklage gegen Schlagersängerin Melanie Müller erhoben. Der 34-Jährigen wird vorgeworfen, im September vergangenen Jahres auf einer Bühne mehrfach den sogenannten Hitlergruß in Richtung des Publikums gezeigt zu haben.

Ballermann-Sängerin Melanie Müller muss sich bald vor Gericht wegen des mutmaßlichen Zeigens des verbotenen Hitlergrußes verantworten. Wie die Staatsanwaltschaft Leipzig am Mittwochmorgen bekannt gab, sind die Ermittlungen abgeschlossen. Anfang Mai sei bereits Anklage vor dem Amtsgericht Leipzig gegen die 34-Jährige erhoben worden. Konkret wird ihr das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen.

Müller soll Mitte September 2022 in Leipzig auf einer Bühne mehrfach den sogenannten Hitlergruß in Richtung des Publikums gezeigt haben. Die Sängerin bestritt den Angaben zufolge im Ermittlungsverfahren den Vorwurf. Weitere Auskünfte zum Ermittlungsstand machte die Staatsanwaltschaft nicht. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung eines Hauptverfahrens hat nun das Amtsgericht Leipzig zu entscheiden.

Unter anderem die "Bild"-Zeitung veröffentlichte im vergangenen Jahr Video-Aufnahmen von dem Konzert Müllers. Darauf zu sehende Handbewegungen der Sängerin ähneln dem verbotenen Hitlergruß. Gegenüber der Zeitung beteuerte Müller, dass es sich um "Zicke zacke zicke zacke"-Gesten handeln würde, die sie so schon seit Jahren auf der Bühne machen würde.

Das sagt Melanie Müller zu den Vorwürfen

Auch via Instagram meldete sie sich zu Wort und gab an, sich keiner Schuld bewusst zu sein. Stattdessen sieht sie sich als Opfer einer Schmutzkampagne: "Das mediale Feuer, die unberechtigten Vorwürfe gegen mich, die Behauptung, ich mache mit Rechtsradikalen gemeinsame Sache und bewege mich im rechtsradikalen Umfeld, haben mich physisch und psychisch hart getroffen."

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Im Oktober wurde bekannt, dass die Polizei das Wohnhaus von Müller in Zusammenhang mit dem vermeintlichen Zeigen des Hitlergrußes durchsuchte. Eine Sprecherin der Leipziger Staatsanwaltschaft bestätigte der "Bild"-Zeitung demnach: "Es geht um zwei Verfahren im Zusammenhang mit den aufgetauchten Videos."

Das Zeigen des Hitlergrußes ist gemäß Paragraf 86a des Strafgesetzbuches in Deutschland verboten. Darauf stehen bis zu drei Jahre Freiheits- oder Geldstrafe.

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