USA stellen Auslieferungsgesuch Polanskis Zeit in der Schweiz läuft ab

Die USA haben die Auslieferung von Roman Polanski beantragt. Der Starregisseur sitzt in der Schweiz in Haft. Polanskis Verteidigung rechnet im Fall einer Übergabe mit einem niedrigen Strafmaß.

Nun ist es offiziell: Die USA ersuchen die Schweiz um die Auslieferung von Starregisseur Roman Polanski. Das formelle Gesuch ging am Donnerstagabend beim Bundesamt für Justiz ein und wird nun an den Kanton Zürich weitergeleitet, damit Polanski angehört werden kann. Die US-Botschaft in Bern hat das Auslieferungsersuchen damit innerhalb der vertraglich festgelegten Frist von 40 Tagen übermittelt, wie das Bundesamt für Justiz mitteilte. Polanski muss bei einer Auslieferung in die USA offenbar nur mit einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren rechnen. Dies geht aus dem formellen Auslieferungsgesuch an die Schweiz hervor. Bisher war von bis zu 50 Jahren Gefängnis die Rede.

Gestützt auf die Anhörung Polanskis und auf die Stellungnahme seines Anwalts wird das Bundesamt für Justiz über die Auslieferung entscheiden. Dessen Sprecher Folco Galli sagte, Polanski habe nach wie vor die Möglichkeit, in eine vereinfachte Auslieferung einzuwilligen. Dann könne die Übergabe relativ rasch veranlasst werden. Andernfalls zieht sich das Verfahren wahrscheinlich mehrere Monate hin. Kommt das Bundesamt für Justiz zu dem Schluss, dass Polanski ausgeliefert werden soll, kann der 76-Jährige den Beschluss noch anfechten.

Anwälte unstimmig über Vorgehensweise

Polanskis französische Anwälte hatten sich zuletzt widersprüchlich über die Absichten ihres Mandanten geäußert. Während Georges Kiejman eine Einwilligung in die Auslieferung nicht mehr völlig ausschloss, bekräftigte Herve Temime den angekündigten Widerstand. Wann Polanski angehört wird, war zunächst unklar. Laut Galli gibt es dafür keine Frist. In einem Interview des französischen Radiosenders "Europe 1" sagte er, Polanski drohe eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren. Er habe sexuellen Kontakt zu einer Minderjährigen zugegeben. Für andere Delikte könne er nicht belangt werden.

Das amerikanische Auslieferungsgesuch stützt sich auf einen Haftbefehl vom 1. Februar 1978. Die USA wollen Polanski wegen des sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Mädchens im Jahre 1977 zur Rechenschaft ziehen. Der Regisseur war am 26. September auf dem Flughafen Zürich-Kloten verhaftet worden, als er anlässlich des Züricher Filmfestivals in die Schweiz einreisen wollte.

DPA
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