Eine 28-Jährige verurteilte das Amtsgericht in einem separaten Verfahren zur Zahlung einer Strafe von 600 Euro. Die Frau hatte nach seinen Angaben unter anderem ein kurzes Video veröffentlicht, in dem Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) per Schriftzug als "Terroristin" bezeichnet wurde.
Der 70-Jährige beleidigte demnach zudem Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die 28-Jährige unter anderem auch mehrere ausländische Politiker wie US-Präsident Joe Biden und die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni. Die Urteile ergingen nach Gerichtsangaben bereits im November und Dezember. Sie sind nicht rechtskräftig, weil Rechtsmittel eingelegt wurden.
In Deutschland wird seit geraumer Zeit über eine Verrohung der politischen Klimas und zunehmende Angriffe auf Politiker und Amtsträger debattiert. Im Rahmen der Strafverfolgung von Beleidigungsdelikten sind Politikerinnen und Politiker zusätzlich durch einen eigenen Paragrafen geschützt, sofern sich die Attacken öffentlich ereignen und auf ihre politische Tätigkeit beziehen.
Die Strafverfolgung erfolgt jeweils nur mit Einwilligung der betroffenen Institution, etwa eines Parlaments oder eines Ministeriums. Nach Angaben des Amtsgerichts verzichtete das Bundeskanzleramt im Fall des aus Langenhagen stammenden Manns auf eine Strafanzeige, widersprach der Strafverfolgung aber nicht. Baerbock stellte demnach Strafantrag gegen die Frau aus Hannover.