Zur Begründung hieß es, dass bei der Prüfung einer Äußerung stets alle denkbaren Auslegungsvarianten berücksichtigt werden müssten. In diesem Fall gebe es eine mögliche Auslegungsvariante, die nicht strafbar sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die strittigen Äußerungen stammen aus einem Blogeintrag Pirinccis aus dem Jahr 2022. Der Text erschien auf seiner Internetseite "Der kleine Akif".
Das Amtsgericht Bonn verurteilte Pirincci im Jahr 2024 ursprünglich zu einer neunmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung. In einem ersten Berufungsverfahren vor dem Bonner Landgericht wurde die Strafe auf acht Monate Haft auf Bewährung verringert. Das Oberlandesgericht in Köln hob die Entscheidung jedoch teilweise auf und verwies das Verfahren zur neuerlichen Entscheidung an das Landgericht zurück.
Pirincci war 1989 mit einem Katzenkrimi bekannt geworden und schrieb später vor allem rechtspopulistische Bücher. Zudem trat er als Gastredner auf Demonstrationen der fremdenfeindlichen Pegida-Gruppierung in Erscheinung.