Bauernverband pocht auf Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonarbeiter

Arbeit im Spargelfeld
Arbeit im Spargelfeld
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Der Deutsche Bauernverband (DBV) pocht auf Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft. Der Verband stellte am Dienstag in Berlin ein Rechtsgutachten vor, das einen "Mindestlohnabschlag" für rechtlich zulässig erklärt. Eine frühere Prüfung des Bundeslandwirtschaftsministeriums hatte Ausnahmen als grundsätzlich nicht möglich abgelehnt. Darauf verwies auch die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau). Sie erklärte, dass eine Senkung des Mindestlohns den Fachkräftemangel in der Landwirtschaft weiter verschärfen würde.

"Der Gutachter stellt fest, dass ein Mindestlohnabschlag von 20 Prozent weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht verstößt", erklärte der Bauernverband. Erstellt hat das 140-seitige Gutachten der Arbeitsrechtler Christian Picker von der Universität Tübingen im Auftrag eines Verbändebündnisses, dem neben dem DBV auch der Deutsche Weinbauverband und der Zentralverband Gartenbau angehören. 

Laut DBV kommt Picker zu dem Schluss, dass "für besonders mindestlohnbetroffene Branchen wie den arbeitsintensiven Obst-, Gemüse- und Weinbau" eine "Sonderregelung verfassungsrechtlich nicht nur zulässig, sondern unter Umständen sogar geboten sein" könnte.

Der Gutachter argumentiert demnach vor allem mit möglichen Arbeitsplatzverlusten. Wenn Mindestlohnerhöhungen dazu führen, dass Betriebe ihre Anbaufläche reduzieren oder ganz aufgeben, hätte dies demnach negative Auswirkungen auf Beschäftigung, Wertschöpfung und Versorgungssicherheit. Das Mindestlohngesetz habe jedoch zum Ziel, sowohl die Beschäftigten als auch das Sozialversicherungssystem zu schützen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte zuletzt bekräftigt, dass Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte nicht zulässig seien. Eine Prüfung habe im vergangenen Jahr ergeben, dass es keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben könne, erklärte das Ministerium auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte die Prüfung in Auftrag gegeben.

Der gesetzliche Mindestlohn bilde eine "absolute Lohnuntergrenze", hieß es im Ergebnis. "Mit dieser Zielsetzung wären Ausnahmen vom Mindestlohn für bestimmte Branchen wie der Landwirtschaft nicht vereinbar." Auch Ausnahmen für Minijobber in der Landwirtschaft seien nicht möglich: "Dies würde sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht eine unzulässige Diskriminierung darstellen."

Am Dienstag erklärte eine Ministeriumssprecherin nun, in dem Gutachten des Verbändebündnisses gehe es "bewusst auch nicht um Ausnahmen vom Mindestlohn, sondern um eine Sonderregelung". Das Ministerium werde sich das Gutachten genau ansehen und sich mit dem Bundesarbeitsministerium dazu austauschen. 

"Die 'Ausnahme' vom Mindestlohn soll künftig 'Abschlag' heißen, dass macht die Sache rechtlich nicht besser", erklärte IG-Bau-Vorstandsmitglied Christian Beck. "Die Landwirtschaft hat schon heute ein massives Fach- und Arbeitskräfteproblem, durch eine Senkung des Mindestlohns würde dieses noch weiter verschärft werden." Auch kämen durch eine Mindestlohnsenkung die Löhne der Facharbeiter unter Druck, warnte Beck.

Die Debatte war im vergangenen Jahr mit Blick auf die damals noch zu beschließende Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Januar aufgekommen. Der Bauernverband hatte vor einer starken Anhebung gewarnt, etwa der Erdbeer- und Spargelanbau wäre dadurch in Deutschland nicht mehr wirtschaftlich. Beschlossen wurde schließlich ein Anstieg von 12,82 auf 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt die Lohnuntergrenze dann auf 14,60 Euro.

AFP