Bundesgerichtshof

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Statue von Justitia

Bundesregierung beschließt Strafverschärfung bei Vergewaltigung mit K.O.-Tropfen

Wer unter Einsatz sogenannter K.O.-Tropfen eine Vergewaltigung oder einen Raub begeht, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf Vorschlag von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschloss. Mit der Strafverschärfung soll demnach der besonderen Gefährlichkeit Rechnung getragen werden, die von den Substanzen ausgeht. Weitergehende Schritte forderte derweil der Deutsche Richterbund.
Gesundheitsministerin Nina Warken und ihr Vorvorgänger Jens Spahn reden miteinander

Corona BGH setzt zum Finale im Maskendrama um Jens Spahn an

Mitte September verhandelt der Bundesgerichtshof über Klagen von Lieferanten von Coronamasken. Danach wird klar sein, ob das Gesundheitsministerium noch weitere Milliarden bezahlen muss.