Das Gesetz zeige, "dass Deutschland trotz aktueller politischer Herausforderungen beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt jetzt klare Prioritäten setzt", erklärte die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus. "Gerade für Betroffene ist dies ein immens wichtiges Zeichen politischer Verantwortungsübernahme."
Ein Gesetz alleine reiche aber nicht aus, betonte Claus. Themen wie der Kampf gegen sexualisierte Gewalt im Internet, Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit und mehr Geld für die Dunkelfeldforschung bräuchten auch weiterhin "eine konstant politische Unterstützung".
Mit dem Gesetz wird auch eine regelmäßige Berichtspflicht des Beauftragten an Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung eingeführt. Eine Grundlage für den Bericht werden kontinuierlich erhobene Zahlen zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche heute sein.
"Ich bin davon überzeugt, dass gerade der Blick auf die heutige Dimension von sexualisierter Gewalt Politik auf Bundesebene wie auch in den Ländern verpflichten wird, künftig evidenzbasiert noch zielgerichteter zu handeln und auch auf neue Risiken schneller zu reagieren", erklärte Claus.
Familienministerin Lisa Paus (Grüne) erklärte, das Gesetz schaffe "starke, unabhängige Strukturen, gibt Betroffenen eine Stimme und verpflichtet Politik und Gesellschaft, hinzusehen und zu handeln". Missbrauch dürfe "kein Tabuthema sein", betonte sie. "Wir geben Betroffenen eine Stimme und sorgen für Prävention - in Schulen, Vereinen und der gesamten Kinder- und Jugendhilfe."
Die registrierten Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen waren in den vergangenen Jahren stetig angestiegen, ebenso die Fälle von Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie.