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Schild von Oberverwaltungsgericht Münster

Verbot von islamischem Kulturverein Nuralislam in Nordrhein-Westfalen ist rechtens

Das Verbot des islamischen Kulturvereins Nuralislam in Nordrhein-Westfalen ist rechtmäßig. Eine Klage des Vereins gegen die Verbotsverfügung des Landesinnenministeriums wurde abgewiesen, wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch mitteilte. Nach Überzeugung des Gerichts richtete sich der Verein gegen den Gedanken der Völkerverständigung, weil er Gewalt gegen "Andersgläubige" und "Abtrünnige" propagiert habe. Das Land hatte den Verein 2022 verboten und aufgelöst.