62 Knesset-Abgeordnete stimmten für das von der rechtsextremen Koalitionspartei Otzma Jehudit des Sicherheitsministers Itamar Ben Gvir eingebrachte Vorhaben, darunter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu. 48 sprachen sich dagegen aus. Es gab zudem eine Enthaltung; die restlichen neun von insgesamt 120 Abgeordneten waren nicht zugegen.
Ben-Gvir, der rechtsextreme Koalitionspartner Netanjahus, trug im Vorfeld der Abstimmung eine Anstecknadel in Form einer Strickschlinge, um seine Unterstützung für das Gesetz zu symbolisieren. "Wir haben Geschichte geschrieben", erklärte er nach der Verabschiedung des Gesetzes im Onlinedienst X. "Wir haben es versprochen. Wir haben geliefert."
Laut dem Gesetzestext droht künftig jedem die Todesstrafe oder eine lebenslange Freiheitsstrafe, "der absichtlich den Tod einer Person herbeiführt mit dem Ziel, einem israelischen Staatsbürger oder Einwohner zu schaden, aus der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu beenden".
Von einem Militärgericht im besetzten Westjordanland verurteilte Palästinenser müssen nun obligatorisch mit der Todesstrafe rechnen, wenn sie wegen vorsätzlicher und als "Terrortat" eingestufter tödlicher Anschläge schuldig befunden wurden. Die Todesstrafe soll künftig bis zu 90 Tage nach der Verurteilung vollstreckt werden, möglich sein soll auch eine Vertagung um bis zu 180 Tage. Das Strafmaß kann dem Entwurf zufolge unter "besonderen Umständen" auf lebenslange Haft abgemildert werden.
Bereits im Vorfeld hatten Aktivisten angekündigt, das Gesetz juristisch anzufechten. Die israelische Menschenrechtsorganisation Vereinigung für Bürgerrechte in Israel teilte kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes mit, dass sie beim Obersten Gerichtshof des Landes Klage dagegen eingereicht habe.
Die Palästinenserbehörde verurteilte das Gesetz im Onlinedienst X als "Verbrechen und gefährliche Eskalation". Das "israelische Kolonialsystem" versuche dadurch, "außergerichtliche Tötungen zu legitimieren, indem man ihnen einen legalen Anschein verleiht". Die islamistische Palästinenserorganisation Hamas - deren erklärtes Ziel die Vernichtung Israels ist - bezeichnete das Gesetz als Ausdruck des "blutigen Wesens der Besatzung", deren Politik auf "Tötung und Terrorismus" fuße.
Bereits vor der Abstimmung hatten Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien an Israel appelliert, die Verabschiedung des Gesetzes zu überdenken. In einer gemeinsamen Stellungnahme erklärten die Außenminister der vier Staaten am Sonntag, besonders beunruhigend sei der "faktisch diskriminierende Charakter" des Gesetzentwurfs. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts bekräftigte später die "klare Ablehnung" der Pläne.
Auch der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, hatte sich vorab kritisch zu den Plänen geäußert. Die mögliche Verabschiedung des Gesetzes bezeichnete er am Sonntag als "schweren Rückschritt gegenüber dem faktisch seit langem geltenden Moratorium für die Todesstrafe" in Israel. Die Todesstrafe sei "mit den heutigen Menschenrechtsstandards unvereinbar". Darüber hinaus sei "jede Anwendung, die diskriminierenden Charakter hat, in einem Rechtsstaat inakzeptabel".
Aus Washington verlautete dagegen am Montag (Ortszeit) Verständnis. "Die USA respektieren das souveräne Recht Israels, seine eigenen Gesetze und Strafen für Menschen festzulegen, die des Terrorismus für schuldig befunden wurden", erklärte ein Sprecher des US-Außenministeriums. "Wir vertrauen darauf, dass derartige Maßnahmen unter Gewährleistung eines fairen Verfahrens und unter Achtung aller einschlägigen Garantien und Schutzmechanismen für faire Prozesse umgesetzt werden." Die USA sind das einzige Nato-Land, das weiterhin die Todesstrafe praktiziert.
Die Todesstrafe ist bislang in Israel faktisch ausgesetzt, auch wenn sie theoretisch für einige Verbrechen verhängt werden kann. Zuletzt wurde 1962 der NS-Verbrecher Adolf Eichmann hingerichtet, einer der Hauptorganisatoren der Deportation europäischer Juden in die NS-Vernichtungslager.
UN-Rechtsexperten hatten im Februar vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs gewarnt. Gerichten würde damit die Möglichkeit genommen, mildernde Umstände zu berücksichtigen und ihr Urteil von der Schwere der Schuld abhängig zu machen, erklärten sie.