"Es war ein dicker Brocken, das Rentenpaket", sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Bundesrat und bezog sich auf den Streit mit Unionsabgeordneten im Bundestag, wo die Pläne kürzlich fast gescheitert wären. Nun aber sei ein Paket gelungen, das die richtige "Balance" von Lebensleistung und Perspektive biete. "Renten sind keine Almosen, die der Staat erteilt. Das ist Lebensleistung. Das sind erworbene Anwartschaften."
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) betonte, es sei nun bei dem geblieben, "was wir in den Koalitionsverhandlungen vereinbart haben". Es gehe "um diejenigen, die heute arbeiten und sich darauf verlassen wollen, dass es zukünftig für sie auch eine auskömmliche Rente gibt", sagte sie. "Und es geht um diejenigen, die heute in der Rente sind."
Konkret soll mit den Beschlüssen das Rentenniveau bis 2031 auf 48 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens festgeschrieben werden. Die Abkopplung der Renten von den Löhnen und ein Absinken des Rentenniveaus sollen bis dahin verhindert werden. Zudem wird die Mütterrente ausgeweitet: Bei der Rentenberechnung soll Müttern beziehungsweise Vätern nun auch die Erziehungsleistung für vor 1992 geborene Kinder im vollen Umfang von drei Jahren anerkannt werden. Das soll 2027 in Kraft treten.
Vor allem die geplante Stabilisierung des Rentenniveaus hatte für Streit in der Union gesorgt. Mehrere junge Abgeordnete bemängelten hohe Folgekosten und drohten mit einer Blockade im Bundestag, am Ende erhielt das Paket dort aber eine Mehrheit. Kritik hatte es zuletzt immer wieder von der Opposition gegeben, der eine Haltelinie von 48 Prozent nicht weit genug ging.
Als weiterer Teil des Pakets wird eine neue Aktivrente eingeführt, mit der Anreize zum Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus geschaffen werden sollen. 2000 Euro Verdienst sind dann steuerfrei.
"Wer freiwillig länger arbeitet, profitiert künftig von der Aktivrente", erklärte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Das stärke Arbeitsmarkt und Wirtschaft. Dazu soll auch das sogenannte Anschlussverbot wegfallen: Künftig sollen Ältere befristet beim selben Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden können, ohne dass dafür ein Sachgrund notwendig ist.
Die Länderkammer gab außerdem grünes Licht für das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz. Dieses soll die betriebliche Altersvorsorge weiter fördern. Die Gesetze können nun ausgefertigt und verkündet werden und großteils zum Jahreswechsel in Kraft treten.