Das Luftfahrtbundesamt überprüft, ob die Fluggesellschaft Air Berlin unzulässig eine Passagiermaschine mit schadhaftem Motor sowie mit Ölgestank im Innenraum hat fliegen lassen. Entsprechende Berichte des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" und des NDR bestätigte ein Behördensprecher am Donnerstag in Braunschweig. Den Berichten zufolge war bei dem Flug eines Airbus von München nach Kenia am 8. April der Ölgestank erstmals aufgetreten. Am Tag darauf sei die Maschine nach Bangkok in Thailand geflogen, auch dabei habe es nach Triebwerksöl gestunken. In Bangkok soll sich nach Angaben von Augenzeugen eine Öllache unter dem rechten Triebwerk gebildet haben.
Mechaniker in Bangkok sollen Air Berlin laut "Spiegel" deshalb geraten haben, den Motor auszutauschen. Doch dies sei erst zwei Tage später nach Rückkehr der Maschine geschehen. Dem Behördensprecher zufolge war offenbar eine Öldichtung im Motor defekt und das Schmiermittel deshalb durch das Triebwerk geflossen. Weil dort systembedingt auch die Atemluft für die Passagiere abgezapft wird, sei das Öl in das Klimasystem des Flugzeugs gelangt. Das Luftfahrtbundesamt prüft nun, ob sich die Ölleckage noch im Rahmen des Üblichen bewegte und Air Berlin zur Schadensbehebung nach Deutschland fliegen durfte.
Eine Air-Berlin-Sprecherin bestätigte im Gespräch mit dem "Spiegel" die Probleme mit dem Ölgeruch. Eine Sicherheitsgefahr für die Passagiere habe aber zu keiner Zeit bestanden. Deshalb habe die Turbine nicht früher ausgetauscht werden müssen: Geringe Leckagen dieser Art seien konstruktionsbedingt zulässig.