Es waren schwere Vorwürfe, wegen derer die Berliner Staatsanwaltschaft 2016 das Großbordell "Artemis" durchsuchen ließ. Unter anderem sollte es dabei um die Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei und Beihilfe zum Menschenhandel gehen, auch von Steuerhinterziehung war die Rede.
Weil die Behörde mit diesen Vorwürfen früh und detailliert an die Öffentlichkeit ging, sie aber später nicht nachweisen konnte, muss nun das Land Berlin den Betreibern mehr als 100.000 Euro an Schadenersatz zahlen. Das urteilte ein Berliner Kammergericht am Dienstag in einem Berufungsprozess.
3000 Quadratmeter Fläche, 70 Prostituierte
Das "Artemis" mit seinen 3000 Quadratmetern Fläche und Platz für bis zu 70 Prostituierte war im April 2016 von hunderten Beamte durchsucht worden. Daneben fanden weitere Razzien in Berlin, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen statt.
Vor allem eine Pressekonferenz stieß den Betreibern übel auf: Sie warfen der Staatsanwaltschaft vor, sich dabei vorverurteilend geäußert zu haben. Eine erste Klage der Betreiber wies zwar das Landgericht ab, das Kammergericht als zweite Instanz gab ihnen nun jedoch Recht. Beiden Betreibern stünden 50.000 Euro sowie Zinsen zu.

Der Anwalt der Kläger ist mit dem Urteil zufrieden: "Die Vertreter des Landes Berlin haben die rechtliche Situation in diesem Verfahren von Beginn an eklatant falsch eingeschätzt", so Ben M. Irle. Berlin habe die Angelegenheit auch durch einen Vergleich klären können, diese Chance aber verpasst.
Tatsächlich hatte das Landgericht einen solchen Vergleich vorgeschlagen. Berlin hätte demnach 20.000 Euro an krebskranke Kinder spenden wollen, die Betreiber hätten zuletzt aber eine Spende von 25.000 Euro gefordert. Die nun eingeklagten 100.000 Euro wollen die Betreiber ebenfalls zur Behandlung von an Krebs erkrankten Kindern in Berlin spenden.
Quellen: dpa, AFP, "Bild"